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EL 2015/23

St. Gallen · 2016-11-04 · Deutsch SG

Art. 43 Abs. 3 ATSG, Art. 20 ELV.Die Eintretensvoraussetzungen sind mit der Einreichung eines vollständig ausgefüllten und unterzeichneten Anmeldeformulars erfüllt. Für ein Eintreten kann hingegen nicht verlangt werden, dass bereits mit der Anmeldung Beweismittel eingereicht werden (Entscheid des Versicherungsgerichts des Kantons St. Gallen vom 4. November 2016,EL 2015/23).Entscheid vom 4. November 2016

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Art. 43 Abs. 3 ATSG, Art. 20 ELV.Die Eintretensvoraussetzungen sind mit der Einreichung eines vollständig ausgefüllten und unterzeichneten Anmeldeformulars erfüllt. Für ein Eintreten kann hingegen nicht verlangt werden, dass bereits mit der Anmeldung Beweismittel eingereicht werden (Entscheid des Versicherungsgerichts des Kantons St. Gallen vom 4. November 2016,EL 2015/23).Entscheid vom 4. November 2016

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