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EL 2014/30

St. Gallen · 2014-11-25 · Deutsch SG

Sistierung des Verwaltungsverfahrens betreffend eine Ergänzungsleistung bei einem hängigen IV-Verfahren.Im EL-Verfahren ist bezüglich eines allfälligen hypothetischen Erwerbseinkommens entscheidend, in welchem Ausmass die betroffene Person – der EL-Bezüger oder eine in die Anspruchsberechnung mit einbezogene Person – erwerbsfähig ist. Ist ein IV-Verfahren hängig, das (unter anderem) genau diese Frage zum Gegenstand hat, ist es sinnvoll, das EL-Verfahren bis zum Abschluss des IV-Verfahrens zu sistieren und auf die Ergebnisse des IV-Verfahrens abzustellen (Entscheid des Versicherungsgerichts des Kantons St. Gallen vom 25. November 2014, EL 2014/30)

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Sistierung des Verwaltungsverfahrens betreffend eine Ergänzungsleistung bei einem hängigen IV-Verfahren.Im EL-Verfahren ist bezüglich eines allfälligen hypothetischen Erwerbseinkommens entscheidend, in welchem Ausmass die betroffene Person – der EL-Bezüger oder eine in die Anspruchsberechnung mit einbezogene Person – erwerbsfähig ist. Ist ein IV-Verfahren hängig, das (unter anderem) genau diese Frage zum Gegenstand hat, ist es sinnvoll, das EL-Verfahren bis zum Abschluss des IV-Verfahrens zu sistieren und auf die Ergebnisse des IV-Verfahrens abzustellen (Entscheid des Versicherungsgerichts des Kantons St. Gallen vom 25. November 2014, EL 2014/30)

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