Steuerrecht, Nachsteuerverfahren bei geldwerten Leistungen, Art. 53 StHG, Art. 151 DBG, Art. 199 StG. Das Fallenlassen der Aufrechnung von periodenfremden geldwerten Leistungen in einer auf eine Einsprache hin vorgenommenen Korrekturveranlagung steht der anschliessenden Nachbesteuerung in jener (früheren) Steuerperiode, in welcher die geldwerten Leistungen periodengerecht angefallen sind, nicht entgegen (E. 5.3; Verwaltungsgericht, B 2024/54, B 2024/55). Auf eine gegen dieses Urteil erhobene Beschwerde trat das Bundesgericht mit Urteil vom 6. Februar 2025 nicht ein (Verfahren 9C_8/2025)
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St.Gallen Verwaltungsgericht 13.11.2024 B 2024/54, B 2024/55 Saint-Gall Verwaltungsgericht 13.11.2024 B 2024/54, B 2024/55 San Gallo Verwaltungsgericht 13.11.2024 B 2024/54, B 2024/55
Steuerrecht, Nachsteuerverfahren bei geldwerten Leistungen, Art. 53 StHG, Art. 151 DBG, Art. 199 StG. Das Fallenlassen der Aufrechnung von periodenfremden geldwerten Leistungen in einer auf eine Einsprache hin vorgenommenen Korrekturveranlagung steht der anschliessenden Nachbesteuerung in jener (früheren) Steuerperiode, in welcher die geldwerten Leistungen periodengerecht angefallen sind, nicht entgegen (E. 5.3; Verwaltungsgericht, B 2024/54, B 2024/55).
Auf eine gegen dieses Urteil erhobene Beschwerde trat das Bundesgericht mit Urteil vom 6. Februar 2025 nicht ein (Verfahren 9C_8/2025)
St.Gallen Verwaltungsgericht Saint-Gall Verwaltungsgericht San Gallo Verwaltungsgericht