Ausländerrecht, Neubeurteilung des Familiennachzugs nach Widerruf der Niederlassungsbewilligung, Art. 43 und Art. 62 AIG, Art. 8 EMRK. Der Ehemann und Familienvater hatte während mehr als 20 Jahren in der Schweiz wiederholt in schwerwiegender Weise gegen die öffentliche Sicherheit und Ordnung verstossen und sich auch mutwillig verschuldet. Seine Integration war gescheitert. Der Nachweis, dass sich daran seit der Wegweisung vor knapp fünf Jahren etwas grundlegend geändert hat, wurde nicht erbracht. Die Kinder sind mittlerweile volljährig und haben ihre Ausbildungen abgeschlossen. Das Interesse der Schweiz an der Fernhaltung des Beschwerdeführers ist unverändert hoch. Abweisung der Beschwerde (Verwaltungsgericht, B 2023/90). Die gegen dieses Urteil erhobene Beschwerde ans Bundesgericht wurde mit Urteil vom 19. Juni 2024 abgewiesen (Verfahren 2C_525/2023).
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St.Gallen Verwaltungsgericht 17.08.2023 B 2023/90 Saint-Gall Verwaltungsgericht 17.08.2023 B 2023/90 San Gallo Verwaltungsgericht 17.08.2023 B 2023/90
Ausländerrecht, Neubeurteilung des Familiennachzugs nach Widerruf der Niederlassungsbewilligung, Art. 43 und Art. 62 AIG, Art. 8 EMRK. Der Ehemann und Familienvater hatte während mehr als 20 Jahren in der Schweiz wiederholt in schwerwiegender Weise gegen die öffentliche Sicherheit und Ordnung verstossen und sich auch mutwillig verschuldet. Seine Integration war gescheitert. Der Nachweis, dass sich daran seit der Wegweisung vor knapp fünf Jahren etwas grundlegend geändert hat, wurde nicht erbracht. Die Kinder sind mittlerweile volljährig und haben ihre Ausbildungen abgeschlossen. Das Interesse der Schweiz an der Fernhaltung des Beschwerdeführers ist unverändert hoch. Abweisung der Beschwerde (Verwaltungsgericht, B 2023/90). Die gegen dieses Urteil erhobene Beschwerde ans Bundesgericht wurde mit Urteil vom 19. Juni 2024 abgewiesen (Verfahren 2C_525/2023).
St.Gallen Verwaltungsgericht Saint-Gall Verwaltungsgericht San Gallo Verwaltungsgericht