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B 2023/69, B 2023/70

St. Gallen · 2024-09-23 · Deutsch SG

Steuerrecht, Art. 20 Abs. 1 lit. c DBG, Art. 33 Abs. 1 lit. c StG Der Vater des Beschwerdeführers war Gesellschafter einer GmbH, welche ein vom Beschwerdeführer in die Schweiz importiertes Schulflugzeug betrieben hatte. Das Eigentum der Gesellschaft am Flugzeug ist indessen nicht ausreichend dargetan. Handelt es sich um einen Nonvaleur, sind die damit verbundenen Ausgaben bei der Gesellschaft nicht geschäftsmässig begründet und als geldwerte Leistung beim Gesellschafter aufzurechnen.(Verwaltungsgericht, B 2023/69, B 2023/70). Die gegen dieses Urteil erhobene Beschwerde ans Bundesgericht wurde mit Urteil vom 23. September 2024 abgewiesen (Verfahren 9C_595/2023).

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St.Gallen Verwaltungsgericht 17.08.2023 B 2023/69, B 2023/70 Saint-Gall Verwaltungsgericht 17.08.2023 B 2023/69, B 2023/70 San Gallo Verwaltungsgericht 17.08.2023 B 2023/69, B 2023/70

Steuerrecht, Art. 20 Abs. 1 lit. c DBG, Art. 33 Abs. 1 lit. c StG Der Vater des Beschwerdeführers war Gesellschafter einer GmbH, welche ein vom Beschwerdeführer in die Schweiz importiertes Schulflugzeug betrieben hatte. Das Eigentum der Gesellschaft am Flugzeug ist indessen nicht ausreichend dargetan. Handelt es sich um einen Nonvaleur, sind die damit verbundenen Ausgaben bei der Gesellschaft nicht geschäftsmässig begründet und als geldwerte Leistung beim Gesellschafter aufzurechnen.(Verwaltungsgericht, B 2023/69, B 2023/70). Die gegen dieses Urteil erhobene Beschwerde ans Bundesgericht wurde mit Urteil vom 23. September 2024 abgewiesen (Verfahren 9C_595/2023).

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