Bau- und Umweltrecht. Art. 159 Abs. 1 lit. d PBG. Wiederherstellung des rechtmässigen Zustands. Die öffentlichen Interessen am Schutz des Ortsbilds von nationaler Bedeutung, an der rechtsgleichen Durchsetzung des Baurechts und an der Beachtung der Rechtskraft von bereits ergangenen Bauabschlägen überwiegen das private Interesse des Beschwerdeführers am Erhalt der von ihm bewusst formell und materiell gesetzwidrig erstellten Anlage zur Stromerzeugung aus erneuerbarer Energie. Zudem erweist sich die Wiederherstellung des rechtmässigen Zustands auch als verhältnismässig (Verwaltungsgericht, B 2023/261). Die gegen dieses Urteil erhobene Beschwerde ans Bundesgericht wurde mit Urteil vom 11. April 2025 abgewiesen (Verfahren 1C_476/2024).
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St.Gallen Verwaltungsgericht 13.06.2024 B 2023/261 Saint-Gall Verwaltungsgericht 13.06.2024 B 2023/261 San Gallo Verwaltungsgericht 13.06.2024 B 2023/261
Bau- und Umweltrecht. Art. 159 Abs. 1 lit. d PBG. Wiederherstellung des rechtmässigen Zustands. Die öffentlichen Interessen am Schutz des Ortsbilds von nationaler Bedeutung, an der rechtsgleichen Durchsetzung des Baurechts und an der Beachtung der Rechtskraft von bereits ergangenen Bauabschlägen überwiegen das private Interesse des Beschwerdeführers am Erhalt der von ihm bewusst formell und materiell gesetzwidrig erstellten Anlage zur Stromerzeugung aus erneuerbarer Energie. Zudem erweist sich die Wiederherstellung des rechtmässigen Zustands auch als verhältnismässig (Verwaltungsgericht, B 2023/261). Die gegen dieses Urteil erhobene Beschwerde ans Bundesgericht wurde mit Urteil vom 11. April 2025 abgewiesen (Verfahren 1C_476/2024).
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