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B 2023/224

St. Gallen · 2024-08-08 · Deutsch SG

Natur- und Heimatschutz. Art. 115 lit. f PBG. Für die Beurteilung des Schutzobjekts des markanten Einzelbaums ist die optische Erscheinung eines Baumes in seiner Umgebung massgebend. Schutzwürdig sind insbesondere Einzelbäume, die über eine Schönheit durch besondere Wuchsform verfügen, die einem Ort oder Platz eine besondere gestal-terisch-ästhetische Bedeutung geben oder die in einem Quartier die Durchgrünung ent-scheidend prägen. Rückweisung der Sache an die Beschwerdebeteiligte zur neuerlichen Beurteilung. (Verwaltungsgericht, B 2023/224) Auf eine gegen dieses Urteil erhobene Beschwerde trat das Bundesgericht mit Urteil vom 8. August 2024 nicht ein (Verfahren 1C_423/2024)

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St.Gallen Verwaltungsgericht 03.06.2024 B 2023/224 Saint-Gall Verwaltungsgericht 03.06.2024 B 2023/224 San Gallo Verwaltungsgericht 03.06.2024 B 2023/224

Natur- und Heimatschutz. Art. 115 lit. f PBG. Für die Beurteilung des Schutzobjekts des markanten Einzelbaums ist die optische Erscheinung eines Baumes in seiner Umgebung massgebend. Schutzwürdig sind insbesondere Einzelbäume, die über eine Schönheit durch besondere Wuchsform verfügen, die einem Ort oder Platz eine besondere gestal-terisch-ästhetische Bedeutung geben oder die in einem Quartier die Durchgrünung ent-scheidend prägen. Rückweisung der Sache an die Beschwerdebeteiligte zur neuerlichen Beurteilung. (Verwaltungsgericht, B 2023/224)

Auf eine gegen dieses Urteil erhobene Beschwerde trat das Bundesgericht mit Urteil vom 8. August 2024 nicht ein (Verfahren 1C_423/2024)

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