Ausländerrecht, Der aus Sri Lanka stammende, 1998 geborene und 2016 eingereiste Beschwerdeführer, hätte die Schweiz spätestens am 17. Mai 2021 verlassen müssen. Er lebt seit seiner Einreise in die Schweiz bei Verwandten. Ein von ihnen eingereichtes Adoptionsgesuch wurde schliesslich zurückgezogen. Bereits am 27. November 2020 hatte der Beschwerdeführer um Bewilligung des Aufenthalts gestützt auf Art. 14 Abs. 2 AsylG und Art. 8 EMRK sowie um Bewilligung des Aufenthalts für die Dauer des Verfahrens ersucht. Das Gesuch um einen verfahrensrechtlich begründeten Aufenthalt blieb unbehandelt. Aufgrund der konkreten Integration, von der sich das Verwaltungsgericht anlässlich einer mündlichen öffentlichen Verhandlung ein Bild machte, kann sich der Beschwerdeführer in vertretbarer Weise auf den aus Art. 8 EMRK abgeleiteten Schutz seines Privatlebens berufen (arguable claim). Die Beschwerde wird teilweise gutgeheissen und die Angelegenheit zur Prüfung in der Sache an das Migrationsamt zurückgewiesen. (Verwaltungsgericht, B 2023/120)
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St.Gallen Verwaltungsgericht 26.10.2023 B 2023/120 Saint-Gall Verwaltungsgericht 26.10.2023 B 2023/120 San Gallo Verwaltungsgericht 26.10.2023 B 2023/120
Ausländerrecht, Der aus Sri Lanka stammende, 1998 geborene und 2016 eingereiste Beschwerdeführer, hätte die Schweiz spätestens am 17. Mai 2021 verlassen müssen. Er lebt seit seiner Einreise in die Schweiz bei Verwandten. Ein von ihnen eingereichtes Adoptionsgesuch wurde schliesslich zurückgezogen. Bereits am 27. November 2020 hatte der Beschwerdeführer um Bewilligung des Aufenthalts gestützt auf Art. 14 Abs. 2 AsylG und Art. 8 EMRK sowie um Bewilligung des Aufenthalts für die Dauer des Verfahrens ersucht. Das Gesuch um einen verfahrensrechtlich begründeten Aufenthalt blieb unbehandelt. Aufgrund der konkreten Integration, von der sich das Verwaltungsgericht anlässlich einer mündlichen öffentlichen Verhandlung ein Bild machte, kann sich der Beschwerdeführer in vertretbarer Weise auf den aus Art. 8 EMRK abgeleiteten Schutz seines Privatlebens berufen (arguable claim). Die Beschwerde wird teilweise gutgeheissen und die Angelegenheit zur Prüfung in der Sache an das Migrationsamt zurückgewiesen. (Verwaltungsgericht, B 2023/120)
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