Strassenverkehrsrecht, Zulässigkeit der Aberkennung eines ausländischen Führerausweises auf unbestimmte Zeit, Art. 42 Ziff. 1 des Wiener Übereinkommens über den Strassenverkehr (SR 0.741.10), Art. 25 Abs. 2 lit. b SVG, Art. 45 Abs. 1 VZV. Die Aberkennung auf unbestimmte Zeit gegenüber Inhabern ausländischer Führerausweise ist weder gesetzes- noch staatsvertragswidrig. Aufgrund des integralen und vorbehaltlosen Verweises in Art. 45 Abs. 1 VZV auf die Entzugsbestimmungen im SVG kann der ausländische Ausweis folglich nicht nur zu Warnungszwecken, sondern auch auf unbestimmte Zeit aberkannt werden. Da kein Entzug der Bewilligung, sondern lediglich eine Aberkennung des ausländischen Führerausweises auf dem Territorium der Schweiz erfolgt, liegt keine Verletzung des Territorialitätsprinzips vor (Verwaltungsgericht, B 2022/96). Die gegen dieses Urteil erhobene Beschwerde ans Bundesgericht wurde mit Urteil vom 8. September 2023 abgewiesen (Verfahren 1C_619/2022).
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St.Gallen Verwaltungsgericht 26.09.2022 B 2022/96 Saint-Gall Verwaltungsgericht 26.09.2022 B 2022/96 San Gallo Verwaltungsgericht 26.09.2022 B 2022/96
Strassenverkehrsrecht, Zulässigkeit der Aberkennung eines ausländischen Führerausweises auf unbestimmte Zeit, Art. 42 Ziff. 1 des Wiener Übereinkommens über den Strassenverkehr (SR 0.741.10), Art. 25 Abs. 2 lit. b SVG, Art. 45 Abs. 1 VZV. Die Aberkennung auf unbestimmte Zeit gegenüber Inhabern ausländischer Führerausweise ist weder gesetzes- noch staatsvertragswidrig. Aufgrund des integralen und vorbehaltlosen Verweises in Art. 45 Abs. 1 VZV auf die Entzugsbestimmungen im SVG kann der ausländische Ausweis folglich nicht nur zu Warnungszwecken, sondern auch auf unbestimmte Zeit aberkannt werden. Da kein Entzug der Bewilligung, sondern lediglich eine Aberkennung des ausländischen Führerausweises auf dem Territorium der Schweiz erfolgt, liegt keine Verletzung des Territorialitätsprinzips vor (Verwaltungsgericht, B 2022/96).
Die gegen dieses Urteil erhobene Beschwerde ans Bundesgericht wurde mit Urteil vom 8. September 2023 abgewiesen (Verfahren 1C_619/2022).
St.Gallen Verwaltungsgericht Saint-Gall Verwaltungsgericht San Gallo Verwaltungsgericht