Ausländerrecht, Nichtverlängerung der Aufenthaltsbewilligung, Art. 8 Ziff. 1 EMRK, Art. 59 Istanbul-Konvention, Art. 50 Abs. 1 lit. b und Abs. 2 AIG. Nichtverlängerung der Aufenthaltsbewilligung eines 34-jährigen, seit 2018 in der Schweiz lebenden Kosovaren, der nach knapp zwei Jahren Ehe von seiner niedergelassenen Landsfrau getrennt lebte. Eheliche Gewalt sowie besonders enge Beziehung zum gemeinsamen Kind als wichtiger persönlicher Grund für einen weiteren Aufenthalt in der Schweiz verneint. Die Nichtverlängerung erweist sich als verhältnismässig (Verwaltungsgericht, B 2022/57). Die gegen dieses Urteil erhobene Beschwerde ans Bundesgericht wurde mit Urteil vom 30. August 2023 abgewiesen (Verfahren 2C_710/2022)
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St.Gallen Verwaltungsgericht 11.08.2022 B 2022/57 Saint-Gall Verwaltungsgericht 11.08.2022 B 2022/57 San Gallo Verwaltungsgericht 11.08.2022 B 2022/57
Ausländerrecht, Nichtverlängerung der Aufenthaltsbewilligung, Art. 8 Ziff. 1 EMRK, Art. 59 Istanbul-Konvention, Art. 50 Abs. 1 lit. b und Abs. 2 AIG. Nichtverlängerung der Aufenthaltsbewilligung eines 34-jährigen, seit 2018 in der Schweiz lebenden Kosovaren, der nach knapp zwei Jahren Ehe von seiner niedergelassenen Landsfrau getrennt lebte. Eheliche Gewalt sowie besonders enge Beziehung zum gemeinsamen Kind als wichtiger persönlicher Grund für einen weiteren Aufenthalt in der Schweiz verneint. Die Nichtverlängerung erweist sich als verhältnismässig (Verwaltungsgericht, B 2022/57). Die gegen dieses Urteil erhobene Beschwerde ans Bundesgericht wurde mit Urteil vom 30. August 2023 abgewiesen (Verfahren 2C_710/2022)
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