Entbindung vom Amtsgeheimnis. Art. 99 GG und Art. 320 StGB. Eine Vermarktung des Insiderwissens aus einer früheren Tätigkeit als Stadtratsmitglied in einem Forderungsprozess stellt kein schützenswertes privates Interesse an einer Entbindung vom Amtsgeheimnis dar. Demgegenüber besteht ein überwiegendes allgemeines und konkretes öffentliches Interesse an der Wahrung des Amtsgeheimnisses. (Verwaltungsgericht, B 2022/151). Die gegen dieses Urteil erhobene Beschwerde ans Bundesgericht wurde mit Urteil vom 6. Februar 2024 abgewiesen (Verfahren 1C_203/2023).
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St.Gallen Verwaltungsgericht 13.03.2023 B 2022/151 Saint-Gall Verwaltungsgericht 13.03.2023 B 2022/151 San Gallo Verwaltungsgericht 13.03.2023 B 2022/151
Entbindung vom Amtsgeheimnis. Art. 99 GG und Art. 320 StGB. Eine Vermarktung des Insiderwissens aus einer früheren Tätigkeit als Stadtratsmitglied in einem Forderungsprozess stellt kein schützenswertes privates Interesse an einer Entbindung vom Amtsgeheimnis dar. Demgegenüber besteht ein überwiegendes allgemeines und konkretes öffentliches Interesse an der Wahrung des Amtsgeheimnisses. (Verwaltungsgericht, B 2022/151).
Die gegen dieses Urteil erhobene Beschwerde ans Bundesgericht wurde mit Urteil vom
6. Februar 2024 abgewiesen (Verfahren 1C_203/2023).
St.Gallen Verwaltungsgericht Saint-Gall Verwaltungsgericht San Gallo Verwaltungsgericht