opencaselaw.ch

B 2022/105

St. Gallen · 2022-10-28 · Deutsch SG

Individuelle Prämienverbilligung der Krankenversicherung, Art. 65 Abs. 1 KVG (SR 832.10), Art. 11 EG-KVG (sGS 331.11), Art. 12quater Vo EG-KVG (sGS 331.111). Anstelle des Reineinkommens der Steuerperiode des vorletzten Jahres wird auf die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit abgestellt, wenn sich die Einkommensgrundlagen dauerhaft verändert haben und die Abweichung im Bezugsjahr wenigstens einen Viertel des massgebenden Einkommens des vorletzten Jahres beträgt. Diese beiden Voraussetzungen müssen kumulativ erfüllt sein, weshalb ein Abweichen von der definitiven Steuerveranlagung des vorletzten Jahres praxisgemäss nur bei dauerhaften und tiefgreifenden Änderungen der Einkommensverhältnisse gerechtfertigt ist. Liegt der aus dem massgebenden Reineinkommen gemäss Steuererklärung errechnete Selbstbehalt über der Referenzprämie, besteht kein Anspruch auf Prämienverbilligung (Verwaltungsgericht, B 2022/105). Auf eine gegen dieses Urteil erhobene Beschwerde trat das Bundesgericht mit Urteil vom 28. Oktober 2022 nicht ein (Verfahren 8C_575/2022).

Volltext (verifizierbarer Originaltext)

St.Gallen Verwaltungsgericht 19.09.2022 B 2022/105 Saint-Gall Verwaltungsgericht 19.09.2022 B 2022/105 San Gallo Verwaltungsgericht 19.09.2022 B 2022/105

Individuelle Prämienverbilligung der Krankenversicherung, Art. 65 Abs. 1 KVG (SR 832.10), Art. 11 EG-KVG (sGS 331.11), Art. 12quater Vo EG-KVG (sGS 331.111). Anstelle des Reineinkommens der Steuerperiode des vorletzten Jahres wird auf die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit abgestellt, wenn sich die Einkommensgrundlagen dauerhaft verändert haben und die Abweichung im Bezugsjahr wenigstens einen Viertel des massgebenden Einkommens des vorletzten Jahres beträgt. Diese beiden Voraussetzungen müssen kumulativ erfüllt sein, weshalb ein Abweichen von der definitiven Steuerveranlagung des vorletzten Jahres praxisgemäss nur bei dauerhaften und tiefgreifenden Änderungen der Einkommensverhältnisse gerechtfertigt ist. Liegt der aus dem massgebenden Reineinkommen gemäss Steuererklärung errechnete Selbstbehalt über der Referenzprämie, besteht kein Anspruch auf Prämienverbilligung (Verwaltungsgericht, B 2022/105).

Auf eine gegen dieses Urteil erhobene Beschwerde trat das Bundesgericht mit Urteil vom 28. Oktober 2022 nicht ein (Verfahren 8C_575/2022).

St.Gallen Verwaltungsgericht Saint-Gall Verwaltungsgericht San Gallo Verwaltungsgericht