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B 2021/9

St. Gallen · 2021-08-24 · Deutsch SG

Steuerrecht, Art. 31 Abs. 2 StG. Die Besteuerung des Gewinnes aus der Veräusserung einer Liegenschaft mit der Einkommenssteuer wirkt sich zugunsten des im massgebenden Zeitpunkt ausserkantonal wohnhaft gewesenen Beschwerdeführers aus. Die entsprechende Veranlagung ohne den Grundstückgewinn wurde nicht rechtskräftig (Verwaltungsgericht, B 2021/9). Die gegen dieses Urteil erhobene Beschwerde ans Bundesgericht wurde mit Urteil vom 24. August 2021 abgewiesen (Verfahren 2C_599/2021).

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St.Gallen Verwaltungsgericht 28.06.2021 B 2021/9 Saint-Gall Verwaltungsgericht 28.06.2021 B 2021/9 San Gallo Verwaltungsgericht 28.06.2021 B 2021/9

Steuerrecht, Art. 31 Abs. 2 StG.

Die Besteuerung des Gewinnes aus der Veräusserung einer Liegenschaft mit der Einkommenssteuer wirkt sich zugunsten des im massgebenden Zeitpunkt ausserkantonal wohnhaft gewesenen Beschwerdeführers aus. Die entsprechende Veranlagung ohne den Grundstückgewinn wurde nicht rechtskräftig (Verwaltungsgericht, B 2021/9).

Die gegen dieses Urteil erhobene Beschwerde ans Bundesgericht wurde mit Urteil vom 24. August 2021 abgewiesen (Verfahren 2C_599/2021).

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