Ausländerrecht, nachehelicher Anspruch auf Verlängerung der Aufenthaltsbewilligung, Art. 50 Abs. 1 lit. a AuG (SR 142.20). Rechtmässigkeit der Nichtverlängerung einer Aufenthaltsbewilligung eines 1968 geborenen, seit 2011 in der Schweiz lebenden Kosovaren. Bei Geschäftsschulden von CHF 140'000, privaten Schulden von CHF 90'000, fehlenden ernsthaften Bemühungen für eine nachhaltige Schuldensanierung, Sozialhilfeabhängigkeit und Straffälligkeit ist eine erfolgreiche wirtschaftliche Integration zu verneinen. Das Warten auf einen Entscheid über die Zusprechung einer Invalidenrente vermag keinen Aufenthaltsanspruch zu begründen (Verwaltungsgericht, B 2021/68). Die gegen dieses Urteil erhobene Beschwerde ans Bundesgericht wurde mit Urteil vom 4. Februar 2022 abgewiesen (Verfahren 2C_653/2021).
Volltext (verifizierbarer Originaltext)
St.Gallen Verwaltungsgericht 28.06.2021 B 2021/68 Saint-Gall Verwaltungsgericht 28.06.2021 B 2021/68 San Gallo Verwaltungsgericht 28.06.2021 B 2021/68
Ausländerrecht, nachehelicher Anspruch auf Verlängerung der Aufenthaltsbewilligung, Art. 50 Abs. 1 lit. a AuG (SR 142.20). Rechtmässigkeit der Nichtverlängerung einer Aufenthaltsbewilligung eines 1968 geborenen, seit 2011 in der Schweiz lebenden Kosovaren. Bei Geschäftsschulden von CHF 140'000, privaten Schulden von CHF 90'000, fehlenden ernsthaften Bemühungen für eine nachhaltige Schuldensanierung, Sozialhilfeabhängigkeit und Straffälligkeit ist eine erfolgreiche wirtschaftliche Integration zu verneinen. Das Warten auf einen Entscheid über die Zusprechung einer Invalidenrente vermag keinen Aufenthaltsanspruch zu begründen (Verwaltungsgericht, B 2021/68). Die gegen dieses Urteil erhobene Beschwerde ans Bundesgericht wurde mit Urteil vom 4. Februar 2022 abgewiesen (Verfahren 2C_653/2021).
St.Gallen Verwaltungsgericht Saint-Gall Verwaltungsgericht San Gallo Verwaltungsgericht