Baurecht, Art. 19 Abs. 1, Art. 22 Abs. 2 lit. b RPG, Art. 4 WEG, Art. 66 lit. a, Art. 67 Abs. 1 PBG, Art. 63 Abs. 1 Ingress und lit. a StrG. Der Bau und Betrieb der strittigen Mobilfunkanlage bleiben ohne Einfluss auf die Erschliessungssituation auf dem Baugrundstück. Unabhängig der konkreten technischen Ausgestaltung der privaten Hauszufahrt und des Strassenanschlusses ist der Baugrund für das strittige Bauvorhaben deshalb als hinreichend erschlossen zu betrachten (Verwaltungsgericht, B 2021/12). Auf eine gegen dieses Urteil erhobene Beschwerde trat das Bundesgericht mit Urteil vom 6. Januar 2022 nicht ein (Verfahren 1C_572/2021).
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St.Gallen Verwaltungsgericht 19.08.2021 B 2021/12 Saint-Gall Verwaltungsgericht 19.08.2021 B 2021/12 San Gallo Verwaltungsgericht 19.08.2021 B 2021/12
Baurecht, Art. 19 Abs. 1, Art. 22 Abs. 2 lit. b RPG, Art. 4 WEG, Art. 66 lit. a, Art. 67 Abs. 1 PBG, Art. 63 Abs. 1 Ingress und lit. a StrG.
Der Bau und Betrieb der strittigen Mobilfunkanlage bleiben ohne Einfluss auf die Erschliessungssituation auf dem Baugrundstück. Unabhängig der konkreten technischen Ausgestaltung der privaten Hauszufahrt und des Strassenanschlusses ist der Baugrund für das strittige Bauvorhaben deshalb als hinreichend erschlossen zu betrachten (Verwaltungsgericht, B 2021/12).
Auf eine gegen dieses Urteil erhobene Beschwerde trat das Bundesgericht mit Urteil vom 6. Januar 2022 nicht ein (Verfahren 1C_572/2021).
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