Gesundheitswesen, Verfahren, Art. 81 KV, Art. 59bis Abs. 1 VRP. Das Gesundheitsdepartement hat im Rahmen der Massnahmen zur Bekämpfung des Coronavirus am 16. März 2020 ein generelles Besuchsverbot mit Ausnahmen in Spitälern und Kliniken erlassen. Entgegen der Rechtsmittelbelehrung ist die als "Allgemeinverfügung" bezeichnete Weisung nicht unmittelbar beim Verwaltungsgericht anfechtbar. Das Besuchsverbot ist als Grundsatz (Ziffer 1 der Weisung) mit offen umschriebenen Ausnahmen (Ziffer 2 der Weisung) ausgestaltet. Insoweit kommt der Weisung der Charakter einer Ergänzung der ordentlichen Besuchsregelungen zu, die zwar in Abhängigkeit von der konkreten epidemiologischen Lage mehr oder weniger restriktiv wirkt, jedoch offenkundig noch einer Umsetzung im Einzelfall bedarf. Verfassung und Gesetz sehen keine abstrakte gerichtliche Überprüfung des generell-abstrakten Gesetzes- und Verordnungsrechts auf die Vereinbarkeit mit Verfassungs- und Bundesrecht vor (Präsidialentscheid Verwaltungsgericht, B 2020/112).
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St.Gallen Verwaltungsgericht 12.06.2020 B 2020/112 Saint-Gall Verwaltungsgericht 12.06.2020 B 2020/112 San Gallo Verwaltungsgericht 12.06.2020 B 2020/112
Gesundheitswesen, Verfahren, Art. 81 KV, Art. 59bis Abs. 1 VRP.
Das Gesundheitsdepartement hat im Rahmen der Massnahmen zur Bekämpfung des Coronavirus am 16. März 2020 ein generelles Besuchsverbot mit Ausnahmen in Spitälern und Kliniken erlassen. Entgegen der Rechtsmittelbelehrung ist die als "Allgemeinverfügung" bezeichnete Weisung nicht unmittelbar beim Verwaltungsgericht anfechtbar. Das Besuchsverbot ist als Grundsatz (Ziffer 1 der Weisung) mit offen umschriebenen Ausnahmen (Ziffer 2 der Weisung) ausgestaltet. Insoweit kommt der Weisung der Charakter einer Ergänzung der ordentlichen Besuchsregelungen zu, die zwar in Abhängigkeit von der konkreten epidemiologischen Lage mehr oder weniger restriktiv wirkt, jedoch offenkundig noch einer Umsetzung im Einzelfall bedarf. Verfassung und Gesetz sehen keine abstrakte gerichtliche Überprüfung des generell-abstrakten Gesetzes- und Verordnungsrechts auf die Vereinbarkeit mit Verfassungs- und Bundesrecht vor (Präsidialentscheid Verwaltungsgericht, B 2020/112).
St.Gallen Verwaltungsgericht Saint-Gall Verwaltungsgericht San Gallo Verwaltungsgericht