Bewilligung zur Führung einer tierärztlichen Privatapotheke. Der Beschwerdeführer besitzt seit 2007 die Bewilligung zur Ausübung des Tierarztberufs mit eigener Praxis und zur Führung einer tierärztlichen Privatapotheke im Kanton St. Gallen. 2018 wurde er wegen vorsätzlichen Vergehens gegen das Tierseuchengesetz und mehrfacher vorsätzlicher Übertretung des Heilmittelgesetzes strafrechtlich verurteilt. Im gleichen Jahr reichte auch der Kantonstierarzt eines anderen Kantons Strafanzeige gegen ihn ein. Das Strafverfahren ist noch hängig. Das Verwaltungsgericht weist die gegen den Entzug der Bewilligung zur Führung einer tierärztlichen Privatapotheke erhobene Beschwerde ab (Verwaltungsgericht, B 2019/97). Die gegen dieses Urteil erhobene Beschwerde ans Bundesgericht wurde mit Urteil vom 23. Juli 2020 abgewiesen (Verfahren 2C_206/2020).
Volltext (verifizierbarer Originaltext)
St.Gallen Verwaltungsgericht 21.01.2020 B 2019/97 Saint-Gall Verwaltungsgericht 21.01.2020 B 2019/97 San Gallo Verwaltungsgericht 21.01.2020 B 2019/97
Bewilligung zur Führung einer tierärztlichen Privatapotheke.
Der Beschwerdeführer besitzt seit 2007 die Bewilligung zur Ausübung des Tierarztberufs mit eigener Praxis und zur Führung einer tierärztlichen Privatapotheke im Kanton St. Gallen. 2018 wurde er wegen vorsätzlichen Vergehens gegen das Tierseuchengesetz und mehrfacher vorsätzlicher Übertretung des Heilmittelgesetzes strafrechtlich verurteilt. Im gleichen Jahr reichte auch der Kantonstierarzt eines anderen Kantons Strafanzeige gegen ihn ein. Das Strafverfahren ist noch hängig. Das Verwaltungsgericht weist die gegen den Entzug der Bewilligung zur Führung einer tierärztlichen Privatapotheke erhobene Beschwerde ab (Verwaltungsgericht, B 2019/97).
Die gegen dieses Urteil erhobene Beschwerde ans Bundesgericht wurde mit Urteil vom 23. Juli 2020 abgewiesen (Verfahren 2C_206/2020).
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