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B 2019/77, B 2019/78

St. Gallen · 2021-05-05 · Deutsch SG

Baurecht, Art. 25 Abs. 1 USG, Art. 7 Abs. 1 lit. b LSV, Art. 69 Abs. 1 PBG. Die Baubewilligung für den Teilabbruch und die Erweiterung einer Kantonsschule wurde zu Recht erteilt. Den lärmrechtlichen Bedenken des Beschwerdeführers wird mit Auflagen, insbesondere den Einschränkungen gemäss dem Nutzungs- und Betriebskonzept sowie den ergänzenden Zusicherungen der Bauherrschaft, begegnet. Deswegen sind höchstens geringfügige Lärmimmissionen auf dem Grundstück des Beschwerdeführers zu erwarten (E. 8). Aufgrund der sehr guten Erschliessung mit öffentlichem Verkehr durfte die Standortgemeinde von einem leicht tieferen Angebot an Parkfeldern (rund minus vier Parkplätze) ausgehen, als sich dies aus der strikten Anwendung der VSS-Norm 640 281 ergäbe (E. 15.2), (Verwaltungsgericht, B 2019/77, B 2019/78). Die gegen dieses Urteil erhobene Beschwerde ans Bundesgericht wurde mit Urteil vom 5. Mai 2021 abgewiesen (Verfahren 1C_174/2020).

Volltext (verifizierbarer Originaltext)

St.Gallen Verwaltungsgericht 11.02.2020 B 2019/77, B 2019/78 Saint-Gall Verwaltungsgericht 11.02.2020 B 2019/77, B 2019/78 San Gallo Verwaltungsgericht 11.02.2020 B 2019/77, B 2019/78

Baurecht, Art. 25 Abs. 1 USG, Art. 7 Abs. 1 lit. b LSV, Art. 69 Abs. 1 PBG.

Die Baubewilligung für den Teilabbruch und die Erweiterung einer Kantonsschule wurde zu Recht erteilt. Den lärmrechtlichen Bedenken des Beschwerdeführers wird mit Auflagen, insbesondere den Einschränkungen gemäss dem Nutzungs- und Betriebskonzept sowie den ergänzenden Zusicherungen der Bauherrschaft, begegnet. Deswegen sind höchstens geringfügige Lärmimmissionen auf dem Grundstück des Beschwerdeführers zu erwarten (E. 8). Aufgrund der sehr guten Erschliessung mit öffentlichem Verkehr durfte die Standortgemeinde von einem leicht tieferen Angebot an Parkfeldern (rund minus vier Parkplätze) ausgehen, als sich dies aus der strikten Anwendung der VSS-Norm 640 281 ergäbe (E. 15.2), (Verwaltungsgericht, B 2019/77, B 2019/78).

Die gegen dieses Urteil erhobene Beschwerde ans Bundesgericht wurde mit Urteil vom 5. Mai 2021 abgewiesen (Verfahren 1C_174/2020).

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