opencaselaw.ch

B 2019/71

St. Gallen · 2020-01-29 · Deutsch SG

Bildungswesen, Nichtbestehen der Dissertation (Art. 4 des Gesetzes über die Universität St. Gallen, sGS 217.11 und Art. 19 Abs. 1 lit. c des Universitätsstatuts sGS 217.15 sowie Promotionsordnung 07 vom 11. Dezember 2006. Der Beschwerdeführer stellt nicht die ungenügende Bewertung der Dissertation an sich in Frage. Er macht geltend, von seinen Referenten ungenügend betreut worden zu sein. Für einen solchen Verfahrensmangel bestehen keine Anhaltspunkte. Er wäre überdies bereits deshalb unbeachtlich, weil er erst nach Eröffnung des ungenügenden Ergebnisses geltend gemacht worden ist (Verwaltungsgericht, B 2019/71). Auf eine gegen dieses Urteil erhobene Beschwerde trat das Bundesgericht mit Urteil vom 29. Januar 2020 nicht ein (Verfahren 2C_801/2019).

Volltext (verifizierbarer Originaltext)

St.Gallen Verwaltungsgericht 17.08.2019 B 2019/71 Saint-Gall Verwaltungsgericht 17.08.2019 B 2019/71 San Gallo Verwaltungsgericht 17.08.2019 B 2019/71

Bildungswesen, Nichtbestehen der Dissertation (Art. 4 des Gesetzes über die Universität St. Gallen, sGS 217.11 und Art. 19 Abs. 1 lit. c des Universitätsstatuts sGS 217.15 sowie Promotionsordnung 07 vom 11. Dezember 2006. Der Beschwerdeführer stellt nicht die ungenügende Bewertung der Dissertation an sich in Frage. Er macht geltend, von seinen Referenten ungenügend betreut worden zu sein. Für einen solchen Verfahrensmangel bestehen keine Anhaltspunkte. Er wäre überdies bereits deshalb unbeachtlich, weil er erst nach Eröffnung des ungenügenden Ergebnisses geltend gemacht worden ist (Verwaltungsgericht, B 2019/71).

Auf eine gegen dieses Urteil erhobene Beschwerde trat das Bundesgericht mit Urteil vom 29. Januar 2020 nicht ein (Verfahren 2C_801/2019).

St.Gallen Verwaltungsgericht Saint-Gall Verwaltungsgericht San Gallo Verwaltungsgericht