Strassenverkehrsrecht, vorsorglicher Führerausweisentzug (Sicherungsentzug), Art. 16c Abs. 2 lit. d SVG und Art. 30 VZV. Der Führerausweis kann vorsorglich entzogen werden, wenn ernsthafte Bedenken an der Fahreignung einer Person bestehen. Der Beschwerdeführer beging eine dritte schwere Widerhandlung gegen das Strassenverkehrsrecht, weshalb ihm der Führerausweis vorsorglich auf unbefristete Zeit bzw. bis zum Abschluss des ordentlichen Administrativverfahrens und der darin anzuordnenden Entzugsdauer, zu Recht entzogen wurde (Präsidialentscheid Verwaltungsgericht, B 2019/65). Die gegen dieses Urteil erhobene Beschwerde ans Bundesgericht wurde mit Urteil vom 16. Oktober 2019 abgewiesen (Verfahren 1C_381/2019).
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St.Gallen Verwaltungsgericht 11.06.2019 B 2019/65 Saint-Gall Verwaltungsgericht 11.06.2019 B 2019/65 San Gallo Verwaltungsgericht 11.06.2019 B 2019/65
Strassenverkehrsrecht, vorsorglicher Führerausweisentzug (Sicherungsentzug), Art. 16c Abs. 2 lit. d SVG und Art. 30 VZV.
Der Führerausweis kann vorsorglich entzogen werden, wenn ernsthafte Bedenken an der Fahreignung einer Person bestehen. Der Beschwerdeführer beging eine dritte schwere Widerhandlung gegen das Strassenverkehrsrecht, weshalb ihm der Führerausweis vorsorglich auf unbefristete Zeit bzw. bis zum Abschluss des ordentlichen Administrativverfahrens und der darin anzuordnenden Entzugsdauer, zu Recht entzogen wurde (Präsidialentscheid Verwaltungsgericht, B 2019/65).
Die gegen dieses Urteil erhobene Beschwerde ans Bundesgericht wurde mit Urteil vom 16. Oktober 2019 abgewiesen (Verfahren 1C_381/2019).
St.Gallen Verwaltungsgericht Saint-Gall Verwaltungsgericht San Gallo Verwaltungsgericht