Planungsrecht, Antrag auf Erlass einer Planungszone, Art. 27 RPG und Art. 105 BauG bzw. Art. 42 Abs. 1 PBG. Die Vorinstanz durfte auf eine summarische Prüfung, ob sich die von der Beschwerdeführerin beantragte Planungszone als rechtskonform erweisen würde, verzichten. Es besteht kein klagbarer Anspruch der Rechtsunterworfenen auf Erlass einer Planungszone (E. 3.3), (Verwaltungsgericht, B 2019/60). Die gegen dieses Urteil erhobene Beschwerde ans Bundesgericht wurde mit Urteil vom 4. November 2020 abgewiesen (Verfahren 1C_577/2019).
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St.Gallen Verwaltungsgericht 19.09.2019 B 2019/60 Saint-Gall Verwaltungsgericht 19.09.2019 B 2019/60 San Gallo Verwaltungsgericht 19.09.2019 B 2019/60
Planungsrecht, Antrag auf Erlass einer Planungszone, Art. 27 RPG und Art. 105 BauG bzw. Art. 42 Abs. 1 PBG.
Die Vorinstanz durfte auf eine summarische Prüfung, ob sich die von der Beschwerdeführerin beantragte Planungszone als rechtskonform erweisen würde, verzichten. Es besteht kein klagbarer Anspruch der Rechtsunterworfenen auf Erlass einer Planungszone (E. 3.3), (Verwaltungsgericht, B 2019/60).
Die gegen dieses Urteil erhobene Beschwerde ans Bundesgericht wurde mit Urteil vom 4. November 2020 abgewiesen (Verfahren 1C_577/2019).
St.Gallen Verwaltungsgericht Saint-Gall Verwaltungsgericht San Gallo Verwaltungsgericht