Verkehrsanordnung, Nichteintreten. Der Beschwerdeführer vermag nicht darzulegen, inwiefern er von der angefochtenen Geschwindigkeitsbeschränkung auf dem in der Nachbargemeinde gelegenen Strassenstück mehr als irgendein Dritter oder die Allgemeinheit betroffen sein sollte. Ein praktischer Nutzen, den ihm ein erfolgreicher Rekurs hätte einbringen können, bzw. ein Nachteil, der dadurch abgewendet hätte werden können, wurde nicht dargetan und ist auch nicht ersichtlich. Der blosse staatsbürgerliche Antrieb, einen mutmasslichen staatlichen Fehlentscheid zu korrigieren, verschafft keine Beschwerdebefugnis (Verwaltungsgericht, B 2019/58). Die gegen dieses Urteil erhobene Beschwerde ans Bundesgericht wurde mit Urteil vom 31. Oktober 2019 abgewiesen (Verfahren 1C_404/2019 und 1C_406/2019).
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St.Gallen Verwaltungsgericht 29.06.2019 B 2019/58 Saint-Gall Verwaltungsgericht 29.06.2019 B 2019/58 San Gallo Verwaltungsgericht 29.06.2019 B 2019/58
Verkehrsanordnung, Nichteintreten.
Der Beschwerdeführer vermag nicht darzulegen, inwiefern er von der angefochtenen Geschwindigkeitsbeschränkung auf dem in der Nachbargemeinde gelegenen Strassenstück mehr als irgendein Dritter oder die Allgemeinheit betroffen sein sollte. Ein praktischer Nutzen, den ihm ein erfolgreicher Rekurs hätte einbringen können, bzw. ein Nachteil, der dadurch abgewendet hätte werden können, wurde nicht dargetan und ist auch nicht ersichtlich. Der blosse staatsbürgerliche Antrieb, einen mutmasslichen staatlichen Fehlentscheid zu korrigieren, verschafft keine Beschwerdebefugnis (Verwaltungsgericht, B 2019/58).
Die gegen dieses Urteil erhobene Beschwerde ans Bundesgericht wurde mit Urteil vom 31. Oktober 2019 abgewiesen (Verfahren 1C_404/2019 und 1C_406/2019).
St.Gallen Verwaltungsgericht Saint-Gall Verwaltungsgericht San Gallo Verwaltungsgericht