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B 2019/220

St. Gallen · 2020-02-19 · Deutsch SG

Strassenverkehr, Sicherungsentzug, Art. 16b Abs. 2 lit. e und Art. 37 Abs. 3 SVG, Art. 22 Abs. 1 Satz 2 und Abs. 2 VRV. Die Vorbringen des Beschwerdeführers sind nicht geeignet, die tatsächlichen Feststellungen im Strafbefehl in Zweifel zu ziehen. Danach unterliess es der Beschwerdeführer, sein Fahrzeug auf einem Parkplatz, welcher eine seitliche Neigung von 4% und 90° zur Fahrbahn ein Gefälle von 12% aufweist, vor dem Verlassen mittels der Handbremse gegen das Wegrollen zu sichern, worauf sich sein Fahrzeug selbständig in Bewegung setzte, rückwärts aus dem Parkfeld über eine Kantonsstrasse rollte und anschliessend beim Zaun am Strassenrand zum Stillstand kam. Die Vorinstanz durfte den Führerausweisentzug bestätigen, ohne Recht zu verletzen (Verwaltungsgericht, B 2019/220). Auf eine gegen dieses Urteil erhobene Beschwerde trat das Bundesgericht mit Urteil vom 19. Februar 2020 nicht ein (Verfahren 1C_64/2020).

Volltext (verifizierbarer Originaltext)

St.Gallen Verwaltungsgericht 16.12.2019 B 2019/220 Saint-Gall Verwaltungsgericht 16.12.2019 B 2019/220 San Gallo Verwaltungsgericht 16.12.2019 B 2019/220

Strassenverkehr, Sicherungsentzug, Art. 16b Abs. 2 lit. e und Art. 37 Abs. 3 SVG, Art. 22 Abs. 1 Satz 2 und Abs. 2 VRV.

Die Vorbringen des Beschwerdeführers sind nicht geeignet, die tatsächlichen Feststellungen im Strafbefehl in Zweifel zu ziehen. Danach unterliess es der Beschwerdeführer, sein Fahrzeug auf einem Parkplatz, welcher eine seitliche Neigung von 4% und 90° zur Fahrbahn ein Gefälle von 12% aufweist, vor dem Verlassen mittels der Handbremse gegen das Wegrollen zu sichern, worauf sich sein Fahrzeug selbständig in Bewegung setzte, rückwärts aus dem Parkfeld über eine Kantonsstrasse rollte und anschliessend beim Zaun am Strassenrand zum Stillstand kam. Die Vorinstanz durfte den Führerausweisentzug bestätigen, ohne Recht zu verletzen (Verwaltungsgericht, B 2019/220).

Auf eine gegen dieses Urteil erhobene Beschwerde trat das Bundesgericht mit Urteil vom 19. Februar 2020 nicht ein (Verfahren 1C_64/2020).

St.Gallen Verwaltungsgericht Saint-Gall Verwaltungsgericht San Gallo Verwaltungsgericht