Strassenverkehr, Sicherungsentzug, Art. 16d Abs. 1 lit. a SVG. Die Vorbringen des Beschwerdeführers sind nicht geeignet, die Schlussfolgerungen der verkehrsmedizinischen Begutachtung in Zweifel zu ziehen. Danach zeigt der Beschwerdeführer keine Krankheitseinsicht, weshalb aktuell nicht davon ausgegangen werden kann, dass er über eine stabil vorhandene Leistungsfähigkeit und ausreichende Leistungsreserven zum sicheren Lenken von Motorfahrzeugen verfügt. Der Vorinstanz können keine Rechtsfehler vorgeworfen werden, weil sie gestützt auf die verkehrsmedizinische Begutachtung den Sicherungsentzug für alle Führerausweiskategorien auf unbestimmte Zeit sowie die verfügten Bedingungen bestätigte (Verwaltungsgericht, B 2019/214). Auf eine gegen dieses Urteil erhobene Beschwerde trat das Bundesgericht mit Urteil vom 10. Januar 2020 nicht ein (Verfahren 1C_9/2020).
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St.Gallen Verwaltungsgericht 13.12.2019 B 2019/214 Saint-Gall Verwaltungsgericht 13.12.2019 B 2019/214 San Gallo Verwaltungsgericht 13.12.2019 B 2019/214
Strassenverkehr, Sicherungsentzug, Art. 16d Abs. 1 lit. a SVG.
Die Vorbringen des Beschwerdeführers sind nicht geeignet, die Schlussfolgerungen der verkehrsmedizinischen Begutachtung in Zweifel zu ziehen. Danach zeigt der Beschwerdeführer keine Krankheitseinsicht, weshalb aktuell nicht davon ausgegangen werden kann, dass er über eine stabil vorhandene Leistungsfähigkeit und ausreichende Leistungsreserven zum sicheren Lenken von Motorfahrzeugen verfügt. Der Vorinstanz können keine Rechtsfehler vorgeworfen werden, weil sie gestützt auf die verkehrsmedizinische Begutachtung den Sicherungsentzug für alle Führerausweiskategorien auf unbestimmte Zeit sowie die verfügten Bedingungen bestätigte (Verwaltungsgericht, B 2019/214).
Auf eine gegen dieses Urteil erhobene Beschwerde trat das Bundesgericht mit Urteil vom 10. Januar 2020 nicht ein (Verfahren 1C_9/2020).
St.Gallen Verwaltungsgericht Saint-Gall Verwaltungsgericht San Gallo Verwaltungsgericht