Baurecht, Baubewilligung, Verfahren, Art. 45 Abs. 1 VRP, Art. 11 Abs. 2 VISOS, Art. 99 Abs. 1 PBG. Rekurslegitimation der Beschwerdeführer im Umkreis zum Baugrundstück von weniger als 100 m bejaht (E. 3). Die rechtlichen Verhältnisse seit Erlass der Zonenplanänderung auf dem Baugrundstück haben sich nicht derart geändert, dass der Plan überarbeitet werden muss (E. 6). Bestätigung des vorinstanzlichen Rekursentscheids, wonach das umstrittene Bauvorhaben nicht zu einer Beeinträchtigung der Umgebung von Kulturschutzobjekten führt (E. 7), (Verwaltungsgericht, B 2019/204). Die gegen dieses Urteil erhobene Beschwerde ans Bundesgericht wurde mit Urteil vom 7. Januar 2022 abgewiesen (Verfahren 1C_643/2020).
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St.Gallen Verwaltungsgericht 17.10.2020 B 2019/204 Saint-Gall Verwaltungsgericht 17.10.2020 B 2019/204 San Gallo Verwaltungsgericht 17.10.2020 B 2019/204
Baurecht, Baubewilligung, Verfahren, Art. 45 Abs. 1 VRP, Art. 11 Abs. 2 VISOS, Art. 99 Abs. 1 PBG.
Rekurslegitimation der Beschwerdeführer im Umkreis zum Baugrundstück von weniger als 100 m bejaht (E. 3).
Die rechtlichen Verhältnisse seit Erlass der Zonenplanänderung auf dem Baugrundstück haben sich nicht derart geändert, dass der Plan überarbeitet werden muss (E. 6).
Bestätigung des vorinstanzlichen Rekursentscheids, wonach das umstrittene Bauvorhaben nicht zu einer Beeinträchtigung der Umgebung von Kulturschutzobjekten führt (E. 7), (Verwaltungsgericht, B 2019/204).
Die gegen dieses Urteil erhobene Beschwerde ans Bundesgericht wurde mit Urteil vom 7. Januar 2022 abgewiesen (Verfahren 1C_643/2020).
St.Gallen Verwaltungsgericht Saint-Gall Verwaltungsgericht San Gallo Verwaltungsgericht