Betriebsbewilligung; Erläuterungsgesuch. Art. 93quater und 93quinquies Abs. 1 VRP (sGs 951.1). Verlegung der amtlichen Kosten (Art. 94 Abs. 1 VRP). Bestätigung der fehlenden Erläuterungsbedürftigkeit einer Verfügung des Gesundheitsdepartements. Zum Standpunkt der Beschwerdeführerin, die Erläuterungsbedürftigkeit ergebe sich allein schon aus der Länge (12 Seiten) der Verfügung, hielt das Verwaltungsgericht fest, dass die Ausführlichkeit der Vorinstanz im Wesentlichen auch durch die umfangreichen Darlegungen im Erläuterungsgesuch verursacht gewesen sei, indem sie auf die einzelnen Vorbringen der Beschwerdeführerin habe eingehen müssen. Allein aus der Länge der Verfügung allein lasse sich keine Erläuterungsbedürftigkeit derselben ableiten. Im Zusammenhang mit der Verlegung der amtlichen Kosten hielt das Verwaltungsgericht fest, die Departementsvorsteherin hätte im Nachgang zum Schreiben des Verwaltungsgerichts vom 9. Februar 2018 die Möglichkeit gehabt, mit einer schlichten Erklärung der inhaltlichen Korrektheit der Bestätigungen ihrer Mitarbeiter die Sache zu erledigen und das ihr vom Verwaltungsgericht überwiesene Erläuterungsgesuch als gegenstandslos abzuschreiben. Der Erlass einer Erläuterungsverfügung und der daraus resultierende erhebliche Aufwand hätten sich mithin erübrigt. In der Folge wäre lediglich noch das Beschwerdeverfahren B 2018/26 als gegenstandslos abzuschreiben gewesen. Der Verzicht auf die Abgabe der einfachen Erklärung und die stattdessen erfolgte Prüfung der Angelegenheit als Erläuterungsgesuch mit abweisender Verfügung vom 29. März 2018 habe zum zusätzlichen Beschwerdeverfahren B 2018/108 geführt. Dieser Hergang rechtfertige es, der Vorinstanz die sich aus den beiden Verfahren ergebenden amtlichen Kosten nach dem Verursacherprinzip zu auferlegen (Art. 94 Abs. 1 VRP), (Verwaltungsgericht, B 2018/26 und B 2018/108). Entscheid vom 12. Januar 2019
Volltext (verifizierbarer Originaltext)
St.Gallen Verwaltungsrekurskommission 12.01.2019 B 2018/26 und B 2018/108 Saint-Gall Verwaltungsrekurskommission 12.01.2019 B 2018/26 und B 2018/108 San Gallo Verwaltungsrekurskommission 12.01.2019 B 2018/26 und B 2018/108
Betriebsbewilligung; Erläuterungsgesuch. Art. 93quater und 93quinquies Abs. 1 VRP (sGs 951.1). Verlegung der amtlichen Kosten (Art. 94 Abs. 1 VRP). Bestätigung der fehlenden Erläuterungsbedürftigkeit einer Verfügung des Gesundheitsdepartements. Zum Standpunkt der Beschwerdeführerin, die Erläuterungsbedürftigkeit ergebe sich allein schon aus der Länge (12 Seiten) der Verfügung, hielt das Verwaltungsgericht fest, dass die Ausführlichkeit der Vorinstanz im Wesentlichen auch durch die umfangreichen Darlegungen im Erläuterungsgesuch verursacht gewesen sei, indem sie auf die einzelnen Vorbringen der Beschwerdeführerin habe eingehen müssen. Allein aus der Länge der Verfügung allein lasse sich keine Erläuterungsbedürftigkeit derselben ableiten. Im Zusammenhang mit der Verlegung der amtlichen Kosten hielt das Verwaltungsgericht fest, die Departementsvorsteherin hätte im Nachgang zum Schreiben des Verwaltungsgerichts vom 9. Februar 2018 die Möglichkeit gehabt, mit einer schlichten Erklärung der inhaltlichen Korrektheit der Bestätigungen ihrer Mitarbeiter die Sache zu erledigen und das ihr vom Verwaltungsgericht überwiesene Erläuterungsgesuch als gegenstandslos abzuschreiben. Der Erlass einer Erläuterungsverfügung und der daraus resultierende erhebliche Aufwand hätten sich mithin erübrigt. In der Folge wäre lediglich noch das Beschwerdeverfahren B 2018/26 als gegenstandslos abzuschreiben gewesen. Der Verzicht auf die Abgabe der einfachen Erklärung und die stattdessen erfolgte Prüfung der Angelegenheit als Erläuterungsgesuch mit abweisender Verfügung vom 29. März 2018 habe zum zusätzlichen Beschwerdeverfahren B 2018/108 geführt. Dieser Hergang rechtfertige es, der Vorinstanz die sich aus den beiden Verfahren ergebenden amtlichen Kosten nach dem Verursacherprinzip zu auferlegen (Art. 94 Abs. 1 VRP), (Verwaltungsgericht, B 2018/26 und B 2018/108). Entscheid vom 12. Januar 2019
St.Gallen Verwaltungsgericht Saint-Gall Verwaltungsgericht San Gallo Verwaltungsgericht