Steuerpflicht; Art. 3 DBG, Art. 3 StHG, Art. 13 StG. Da der Wohnsitz von Ehegatten sich in der Regel am gleichen Ort befindet, besteht eine natürliche Vermutung, dass sich der Lebensmittelpunkt des Beschwerdeführers ab dem Jahr 2012 im Kanton St. Gallen befand bzw. dass er ebenfalls am Familienort Wohnsitz hat. Die vorhandenen Anhaltspunkte sprechen gegen die Annahme eines getrennten Wohnsitzes des Beschwerdeführers in Deutschland bzw. Grossbritannien (Verwaltungsgericht, B 2018/255). Die gegen dieses Urteil erhobene Beschwerde ans Bundesgericht wurde mit Urteil vom 12. Februar 2020 abgewiesen (Verfahren 2C_480/2019).
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St.Gallen Verwaltungsgericht 20.03.2019 B 2018/255 Saint-Gall Verwaltungsgericht 20.03.2019 B 2018/255 San Gallo Verwaltungsgericht 20.03.2019 B 2018/255
Steuerpflicht; Art. 3 DBG, Art. 3 StHG, Art. 13 StG. Da der Wohnsitz von Ehegatten sich in der Regel am gleichen Ort befindet, besteht eine natürliche Vermutung, dass sich der Lebensmittelpunkt des Beschwerdeführers ab dem Jahr 2012 im Kanton St. Gallen befand bzw. dass er ebenfalls am Familienort Wohnsitz hat. Die vorhandenen Anhaltspunkte sprechen gegen die Annahme eines getrennten Wohnsitzes des Beschwerdeführers in Deutschland bzw. Grossbritannien (Verwaltungsgericht, B 2018/255). Die gegen dieses Urteil erhobene Beschwerde ans Bundesgericht wurde mit Urteil vom 12. Februar 2020 abgewiesen (Verfahren 2C_480/2019).
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