Verfahrensrecht, unentgeltliche Rechtspflege und aufschiebende Wirkung in Zusammenhang mit dem vorsorglichen Entzug der Fahrlehrerbewilligung, Art. 29 Abs. 3 BV und Art. 51 VRP. Dem Beschwerdeführer wurde die Fahrlehrerbewilligung vorsorglich entzogen. Aufgrund prozessualer Bedürftigkeit wurde dem Gesuch um unentgeltliche Rechtspflege entsprochen. Die Vorinstanz hat die dem Rekurs entzogene aufschiebende Wirkung zu Recht nicht wieder erteilt (Präsidialentscheid Verwaltungsgericht, B 2018/238). Auf eine gegen dieses Urteil erhobene Beschwerde trat das Bundesgericht mit Urteil vom 10. Mai 2019 nicht ein (Verfahren 2C_430/2019).
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St.Gallen Verwaltungsgericht 09.04.2019 B 2018/238 Saint-Gall Verwaltungsgericht 09.04.2019 B 2018/238 San Gallo Verwaltungsgericht 09.04.2019 B 2018/238
Verfahrensrecht, unentgeltliche Rechtspflege und aufschiebende Wirkung in Zusammenhang mit dem vorsorglichen Entzug der Fahrlehrerbewilligung, Art. 29 Abs. 3 BV und Art. 51 VRP.
Dem Beschwerdeführer wurde die Fahrlehrerbewilligung vorsorglich entzogen. Aufgrund prozessualer Bedürftigkeit wurde dem Gesuch um unentgeltliche Rechtspflege entsprochen. Die Vorinstanz hat die dem Rekurs entzogene aufschiebende Wirkung zu Recht nicht wieder erteilt (Präsidialentscheid Verwaltungsgericht, B 2018/238).
Auf eine gegen dieses Urteil erhobene Beschwerde trat das Bundesgericht mit Urteil vom 10. Mai 2019 nicht ein (Verfahren 2C_430/2019).
St.Gallen Verwaltungsgericht Saint-Gall Verwaltungsgericht San Gallo Verwaltungsgericht