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B 2018/153

St. Gallen · 2020-10-16 · Deutsch SG

Baurecht. Strassenprojekt und Teilstrassenplan für Fuss- und Radweg. Art. 10 Abs. 1 und 2 sowie 32 StrG (sGs 732.1). Aus den Auflageunterlagen war klar erkennbar, dass das strittige Projekt nicht nur einen Fussweg, sondern einen Fuss- und Radweg beinhaltet. Der Vorwurf der Verletzung des Planverfahrens ging deshalb fehl. Das öffentliche Interesse an der Widmung des Wegs wäre auch dann zu bejahen gewesen, wenn die geplante Wegverbindung für die rechtliche Sicherung des Zugangs zu Anstösser-Grundstücken (da schon bestehend) nicht erforderlich gewesen wäre. Verneinung einer übermässigen Beeinträchtigung der Privatsphäre der Bewohner der Anrainerliegenschaften (Verwaltungsgericht, B 2018/153). Die gegen dieses Urteil erhobene Beschwerde ans Bundesgericht wurde mit Urteil vom 16. Oktober 2020 abgewiesen (Verfahren 1C_486/2019).

Volltext (verifizierbarer Originaltext)

St.Gallen Verwaltungsgericht 09.08.2019 B 2018/153 Saint-Gall Verwaltungsgericht 09.08.2019 B 2018/153 San Gallo Verwaltungsgericht 09.08.2019 B 2018/153

Baurecht. Strassenprojekt und Teilstrassenplan für Fuss- und Radweg. Art. 10 Abs. 1 und 2 sowie 32 StrG (sGs 732.1).

Aus den Auflageunterlagen war klar erkennbar, dass das strittige Projekt nicht nur einen Fussweg, sondern einen Fuss- und Radweg beinhaltet. Der Vorwurf der Verletzung des Planverfahrens ging deshalb fehl.

Das öffentliche Interesse an der Widmung des Wegs wäre auch dann zu bejahen gewesen, wenn die geplante Wegverbindung für die rechtliche Sicherung des Zugangs zu Anstösser-Grundstücken (da schon bestehend) nicht erforderlich gewesen wäre.

Verneinung einer übermässigen Beeinträchtigung der Privatsphäre der Bewohner der Anrainerliegenschaften (Verwaltungsgericht, B 2018/153).

Die gegen dieses Urteil erhobene Beschwerde ans Bundesgericht wurde mit Urteil vom 16. Oktober 2020 abgewiesen (Verfahren 1C_486/2019).

St.Gallen Verwaltungsgericht Saint-Gall Verwaltungsgericht San Gallo Verwaltungsgericht