Steuerrecht; Art. 39 Abs. 1 lit. a StG und Art. 26 Abs. 1 lit. a DBG.Umstritten ist, ob sich der Beschwerdeführer im Zusammenhang mit der am 1. Januar 2016 in Kraft getretenen Limitierung der Kosten für Fahrten zwischen Wohn- und Arbeitsstätten auf einen Maximalbetrag auf den Grundsatz von Treu und Glauben berufen kann, da es der Beschwerdegegner nach Ansicht des Beschwerdeführers versäumt habe, die Wegleitung 2016 an die neue Gesetzeslage anzupassen (Verwaltungsgericht, B 2018/113 und B 2018/114).
Volltext (verifizierbarer Originaltext)
St.Gallen Kantonsgericht Zivilkammern (inkl. Einzelrichter) 03.10.2018 B 2018/113, B 2018/114
Steuerrecht; Art. 39 Abs. 1 lit. a StG und Art. 26 Abs. 1 lit. a DBG.Umstritten ist, ob sich der Beschwerdeführer im Zusammenhang mit der am 1. Januar 2016 in Kraft getretenen Limitierung der Kosten für Fahrten zwischen Wohn- und Arbeitsstätten auf einen Maximalbetrag auf den Grundsatz von Treu und Glauben berufen kann, da es der Beschwerdegegner nach Ansicht des Beschwerdeführers versäumt habe, die Wegleitung 2016 an die neue Gesetzeslage anzupassen (Verwaltungsgericht, B 2018/113 und B 2018/114).
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