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B 2017/86-89

St. Gallen · 2017-05-18 · Deutsch SG

Öffentliches Beschaffungswesen, Art. 17 Abs. 2 IVöB.Lieferung von Fenstern für den Ersatzneubau des Landwirtschaftlichen Zentrums Salez.Da die Beschwerdeführerinnen bei summarischer Betrachtung den Punkterückstand aus dem Zuschlagskriterium „Preis“ mit der Bewertung der Kriterien „Qualität“ und „Referenzen“ nicht aufholen können, erweist sich ihre Beschwerde als nicht hinreichend begründet. Ihr Gesuch um Gewährung der aufschiebenden Wirkung ist deshalb abzuweisen. Dass die Vergabebehörde im Verfahren teilweise in vergaberechtlich problematischer Weise vorgegangen ist, ändert an diesem Ergebnis nichts Entscheidendes (Präsidialverfügung Verwaltungsgericht, B 2017/86-89).

Volltext (verifizierbarer Originaltext)

St.Gallen Verwaltungsgericht 18.05.2017 B 2017/86-89 Saint-Gall Verwaltungsgericht 18.05.2017 B 2017/86-89 San Gallo Verwaltungsgericht 18.05.2017 B 2017/86-89

Öffentliches Beschaffungswesen, Art. 17 Abs. 2 IVöB.Lieferung von Fenstern für den Ersatzneubau des Landwirtschaftlichen Zentrums Salez.Da die Beschwerdeführerinnen bei summarischer Betrachtung den Punkterückstand aus dem Zuschlagskriterium „Preis“ mit der Bewertung der Kriterien „Qualität“ und „Referenzen“ nicht aufholen können, erweist sich ihre Beschwerde als nicht hinreichend begründet. Ihr Gesuch um Gewährung der aufschiebenden Wirkung ist deshalb abzuweisen. Dass die Vergabebehörde im Verfahren teilweise in vergaberechtlich problematischer Weise vorgegangen ist, ändert an diesem Ergebnis nichts Entscheidendes (Präsidialverfügung Verwaltungsgericht, B 2017/86-89).

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