Steuerpflicht.Vorliegend ergibt sich aus den Umständen eine natürliche Vermutung, dass sich der Lebensmittelpunkt ab dem Jahr 2010 in M.__ befand, zumal die Beschwerdeführer viele Jahre dort lebten, sie über ein grosszügiges Einfamilienhaus verfügen, ihre Söhne ebenfalls dort bzw. in der nahen Umgebung wohnen und die vom Beschwerdeführer geleiteten Unternehmen an der Adresse des Einfamilienhauses in M.__ domiliziert sind. Daraus, dass die Beschwerdeführer in P.__ Golf spielen und der Beschwerdeführer das dortige Stockwerkeigentum verwalte, lassen sich weder enge Beziehungen zur Gemeinde P.__ noch ein Lebensmittelpunkt in P.__ ableiten. Schliesslich sind die äussere Umstände massgebend und nicht die bloss erklärten Wünsche der Beschwerdeführer. Insoweit ist irrelevant, dass sie sich entschieden haben, ihren Lebensabend in P.__ zu verbringen (Verwaltungsgericht, B 2017/62).Gegen dieses Urteil wurde Beschwerde beim Bundesgericht erhoben (Verfahren 2C_911/2018). Die gegen dieses Urteil erhobene Beschwerde ans Bundesgericht wurde mit Urteil vom 17. März 2020 abgewiesen (Verfahren 2C_911/2018).
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St.Gallen Verwaltungsgericht 05.09.2018 B 2017/62 Saint-Gall Verwaltungsgericht 05.09.2018 B 2017/62 San Gallo Verwaltungsgericht 05.09.2018 B 2017/62
Steuerpflicht.Vorliegend ergibt sich aus den Umständen eine natürliche Vermutung, dass sich der Lebensmittelpunkt ab dem Jahr 2010 in M.__ befand, zumal die Beschwerdeführer viele Jahre dort lebten, sie über ein grosszügiges Einfamilienhaus verfügen, ihre Söhne ebenfalls dort bzw. in der nahen Umgebung wohnen und die vom Beschwerdeführer geleiteten Unternehmen an der Adresse des Einfamilienhauses in M.__ domiliziert sind. Daraus, dass die Beschwerdeführer in P.__ Golf spielen und der Beschwerdeführer das dortige Stockwerkeigentum verwalte, lassen sich weder enge Beziehungen zur Gemeinde P.__ noch ein Lebensmittelpunkt in P.__ ableiten. Schliesslich sind die äussere Umstände massgebend und nicht die bloss erklärten Wünsche der Beschwerdeführer. Insoweit ist irrelevant, dass sie sich entschieden haben, ihren Lebensabend in P.__ zu verbringen (Verwaltungsgericht, B 2017/62).Gegen dieses Urteil wurde Beschwerde beim Bundesgericht erhoben (Verfahren 2C_911/2018).
Die gegen dieses Urteil erhobene Beschwerde ans Bundesgericht wurde mit Urteil vom 17. März 2020 abgewiesen (Verfahren 2C_911/2018).
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