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B 2017/51

St. Gallen · 2018-02-19 · Deutsch SG

Strassenverkehrsrecht, Art. 33 SVG.Der Beschwerdeführer hat grundlegende Verkehrsregeln – insbesondere Vortrittsrecht von Fussgängern auf dem Fussgängerstreifen – verletzt. Deren Missachtung ruft eine ernstliche Gefahr für die Fussgänger hervor, da diese bei einer Kollision mit einem Auto selbst bei relativ geringer Fahrgeschwindigkeit schwere und schwerste Verletzungen davon tragen können. Die vom Auto des Beschwerdeführers erfasste Fussgängerin erlitt denn auch diverse Knochenbrüche. Der ortskundige Beschwerdeführer gab gegenüber der Polizei an, während seiner Fahrt teilweise nach links geschaut zu haben; er habe einfach die Leute angesehen, er habe gedacht, eventuell kenne er jemanden. Die Vorinstanz hat sein Verhalten zu Recht als rücksichtslos und grob verkehrswidrig qualifiziert (Verwaltungsgericht, B 2017/51).

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St.Gallen Verwaltungsgericht 19.02.2018 B 2017/51 Saint-Gall Verwaltungsgericht 19.02.2018 B 2017/51 San Gallo Verwaltungsgericht 19.02.2018 B 2017/51

Strassenverkehrsrecht, Art. 33 SVG.Der Beschwerdeführer hat grundlegende Verkehrsregeln – insbesondere Vortrittsrecht von Fussgängern auf dem Fussgängerstreifen – verletzt. Deren Missachtung ruft eine ernstliche Gefahr für die Fussgänger hervor, da diese bei einer Kollision mit einem Auto selbst bei relativ geringer Fahrgeschwindigkeit schwere und schwerste Verletzungen davon tragen können. Die vom Auto des Beschwerdeführers erfasste Fussgängerin erlitt denn auch diverse Knochenbrüche. Der ortskundige Beschwerdeführer gab gegenüber der Polizei an, während seiner Fahrt teilweise nach links geschaut zu haben; er habe einfach die Leute angesehen, er habe gedacht, eventuell kenne er jemanden. Die Vorinstanz hat sein Verhalten zu Recht als rücksichtslos und grob verkehrswidrig qualifiziert (Verwaltungsgericht, B 2017/51).

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