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B 2017/220

St. Gallen · 2018-03-19 · Deutsch SG

Schulrecht. Nichtpromotion und Wiederholung der Klasse. Art. 34 und 35 Abs. 1 MSG, Art. 14 Abs. 1 MSV, Art. 5 des Promotionsreglements für Fachmittelschulen.Überprüfung der Benotung der Geschichtsklausur. Eingeschränkte Kognition des Verwaltungsgerichts. Die Rechtsmittelbehörde schreitet erst ein, wenn die Bewertung einer Prüfung nicht nachvollziehbar ist, offensichtliche Mängel aufweist oder auf sachfremden Kriterien beruht. Rügen organisatorischer bzw. verfahrensrechtlicher Natur sind uneingeschränkt zu überprüfen. Es lagen keine Anhaltspunkte vor, dass die Notengebung der Geschichtslehrerin sowohl in der strittigen Prüfung einerseits als auch im Zeugnis im Fach Geschichte und Staatslehre andererseits fehlerhaft war. Nichtpromotion ist rechtens (Verwaltungsgericht, B 2017/220).

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St.Gallen Verwaltungsgericht 19.03.2018 B 2017/220 Saint-Gall Verwaltungsgericht 19.03.2018 B 2017/220 San Gallo Verwaltungsgericht 19.03.2018 B 2017/220

Schulrecht. Nichtpromotion und Wiederholung der Klasse. Art. 34 und 35 Abs. 1 MSG, Art. 14 Abs. 1 MSV, Art. 5 des Promotionsreglements für Fachmittelschulen.Überprüfung der Benotung der Geschichtsklausur. Eingeschränkte Kognition des Verwaltungsgerichts. Die Rechtsmittelbehörde schreitet erst ein, wenn die Bewertung einer Prüfung nicht nachvollziehbar ist, offensichtliche Mängel aufweist oder auf sachfremden Kriterien beruht. Rügen organisatorischer bzw. verfahrensrechtlicher Natur sind uneingeschränkt zu überprüfen. Es lagen keine Anhaltspunkte vor, dass die Notengebung der Geschichtslehrerin sowohl in der strittigen Prüfung einerseits als auch im Zeugnis im Fach Geschichte und Staatslehre andererseits fehlerhaft war. Nichtpromotion ist rechtens (Verwaltungsgericht, B 2017/220).

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