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B 2017/139

St. Gallen · 2017-08-08 · Deutsch SG

Öffentliches Beschaffungswesen, Art. 17 Abs. 2 IVöB.Vergabe Ingenieurleistungen Kantonsstrasse Nr. 28, Berneck.Die von der Vergabebehörde vorgenommene Bewertung des Qualitätskriteriums und des Lehrlingskriteriums ist nicht zu beanstanden. Selbst bei Vornahme der von der Beschwerdeführerin geltend gemachten Korrekturen bliebe das Angebot der Zuschlagsempfängerin das wirtschaftlich günstigste. Deshalb erscheint die Beschwerde nicht als ausreichend begründet. Das Gesuch um Erteilung der aufschiebenden Wirkung wird abgewiesen (Präsidialverfügung Verwaltungsgericht, B 2017/139).

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St.Gallen Verwaltungsgericht 08.08.2017 B 2017/139 Saint-Gall Verwaltungsgericht 08.08.2017 B 2017/139 San Gallo Verwaltungsgericht 08.08.2017 B 2017/139

Öffentliches Beschaffungswesen, Art. 17 Abs. 2 IVöB.Vergabe Ingenieurleistungen Kantonsstrasse Nr. 28, Berneck.Die von der Vergabebehörde vorgenommene Bewertung des Qualitätskriteriums und des Lehrlingskriteriums ist nicht zu beanstanden. Selbst bei Vornahme der von der Beschwerdeführerin geltend gemachten Korrekturen bliebe das Angebot der Zuschlagsempfängerin das wirtschaftlich günstigste. Deshalb erscheint die Beschwerde nicht als ausreichend begründet. Das Gesuch um Erteilung der aufschiebenden Wirkung wird abgewiesen (Präsidialverfügung Verwaltungsgericht, B 2017/139).

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