Öffentliches Beschaffungswesen, Art. 17 Abs. 2 IVöB.Vergabe St. Gallische Psychiatrische Dienste Sektor Nord und Süd (Alarmierung BKP 237.7).Eine von der Vergabestelle zwecks besserer Vergleichbarkeit einverlangte Anpassung der Offerte stellt keine Unternehmervariante dar. Die Beschwerde erscheint nicht als ausreichend begründet. Das Gesuch um Erteilung der aufschiebenden Wirkung wird abgewiesen (Präsidialverfügung Verwaltungsgericht, B 2017/134).
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St.Gallen Verwaltungsgericht 08.08.2017 B 2017/134 Saint-Gall Verwaltungsgericht 08.08.2017 B 2017/134 San Gallo Verwaltungsgericht 08.08.2017 B 2017/134
Öffentliches Beschaffungswesen, Art. 17 Abs. 2 IVöB.Vergabe St. Gallische Psychiatrische Dienste Sektor Nord und Süd (Alarmierung BKP 237.7).Eine von der Vergabestelle zwecks besserer Vergleichbarkeit einverlangte Anpassung der Offerte stellt keine Unternehmervariante dar. Die Beschwerde erscheint nicht als ausreichend begründet. Das Gesuch um Erteilung der aufschiebenden Wirkung wird abgewiesen (Präsidialverfügung Verwaltungsgericht, B 2017/134).
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