Art. 31 Abs. 2 BauG (sGS 731.1), Art. 8 Abs. 1 lit. VKoG (sGS 731.2). Durch die Mitwirkung des Baudepartements am Verfahren wurde eine Rekurszuständigkeit der Regierung begründet.Art. 4 und 5 WaG (SR 921.0). Rodungsbewilligung für strassenmässige Erschliessung. Das Interesse am Erhalt des Waldstücks wurde angesichts der gegen die Erschliessungsvariante sprechenden gewichtigen öffentlichen Interessen - auch von den beteiligten Fachstellen (AREG; BAFU) - als nicht sehr erheblich eingestuft.Das Verwaltungsgericht erachtete im Weiteren den Standpunkt der Bewilligungsbehörde, wonach bei der Planung und Umsetzung eines Überbauungskonzepts auf einem grossen Areal ein etappenweises Vorgehen mit verschiedenen, aufeinander abgestimmten Sondernutzungsplänen grundsätzlich zulässig und zweckmässig sei, als begründet (Verwaltungsgericht, B 2016/8).
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St.Gallen Verwaltungsgericht 22.11.2017 B 2016/8 Saint-Gall Verwaltungsgericht 22.11.2017 B 2016/8 San Gallo Verwaltungsgericht 22.11.2017 B 2016/8
Art. 31 Abs. 2 BauG (sGS 731.1), Art. 8 Abs. 1 lit. VKoG (sGS 731.2). Durch die Mitwirkung des Baudepartements am Verfahren wurde eine Rekurszuständigkeit der Regierung begründet.Art. 4 und 5 WaG (SR 921.0). Rodungsbewilligung für strassenmässige Erschliessung. Das Interesse am Erhalt des Waldstücks wurde angesichts der gegen die Erschliessungsvariante sprechenden gewichtigen öffentlichen Interessen - auch von den beteiligten Fachstellen (AREG; BAFU) - als nicht sehr erheblich eingestuft.Das Verwaltungsgericht erachtete im Weiteren den Standpunkt der Bewilligungsbehörde, wonach bei der Planung und Umsetzung eines Überbauungskonzepts auf einem grossen Areal ein etappenweises Vorgehen mit verschiedenen, aufeinander abgestimmten Sondernutzungsplänen grundsätzlich zulässig und zweckmässig sei, als begründet (Verwaltungsgericht, B 2016/8).
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