Verfahren, Zustellung eines amtlichen Dokuments im Ausland, Art. 5 Abs. 3 und Art. 9 BV, Art. 40 UG in Verbindung mit Art. 12 VRP, Art. 25 Abs. 1 Satz 1 VRP, Art. 30 Abs. 1 VRP in Verbindung mit Art. 138 Abs. 2 ZPO, Art. 10bis sowie Art. 26 Abs. 1 VRP.Dem Beschwerdeführer wurde die Rückweisung seiner Dissertation zur Überarbeitung völkerrechtswidrig zugestellt. Mit Blick auf die neueste bundesgerichtliche Rechtsprechung führt dieser schwerwiegende Verfahrensmangel nicht zur Nichtigkeit der Verfügung. Der Beschwerdeführer hätte nach Treu und Glauben bei der Programmkommission resp. beim Studiensekretär die nötigen näheren Aufschlüsse über den Erlass der Verfügung einholen müssen (E. 3).Eine Notenanhebung lässt sich im konkreten Fall gestützt auf den Grundsatz von Treu und Glauben nicht begründen (E. 4), (Verwaltungsgericht, B 2016/73).Die gegen dieses Urteil erhobene Beschwerde ans Bundesgericht wurde mit Urteil vom 9. April 2018 gutgeheissen (Verfahren 2C_478/2017).
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St.Gallen Verwaltungsgericht 28.03.2017 B 2016/73 Saint-Gall Verwaltungsgericht 28.03.2017 B 2016/73 San Gallo Verwaltungsgericht 28.03.2017 B 2016/73
Verfahren, Zustellung eines amtlichen Dokuments im Ausland, Art. 5 Abs. 3 und Art. 9 BV, Art. 40 UG in Verbindung mit Art. 12 VRP, Art. 25 Abs. 1 Satz 1 VRP, Art. 30 Abs. 1 VRP in Verbindung mit Art. 138 Abs. 2 ZPO, Art. 10bis sowie Art. 26 Abs. 1 VRP.Dem Beschwerdeführer wurde die Rückweisung seiner Dissertation zur Überarbeitung völkerrechtswidrig zugestellt. Mit Blick auf die neueste bundesgerichtliche Rechtsprechung führt dieser schwerwiegende Verfahrensmangel nicht zur Nichtigkeit der Verfügung. Der Beschwerdeführer hätte nach Treu und Glauben bei der Programmkommission resp. beim Studiensekretär die nötigen näheren Aufschlüsse über den Erlass der Verfügung einholen müssen (E. 3).Eine Notenanhebung lässt sich im konkreten Fall gestützt auf den Grundsatz von Treu und Glauben nicht begründen (E. 4), (Verwaltungsgericht, B 2016/73).Die gegen dieses Urteil erhobene Beschwerde ans Bundesgericht wurde mit Urteil vom 9. April 2018 gutgeheissen (Verfahren 2C_478/2017).
St.Gallen Verwaltungsgericht Saint-Gall Verwaltungsgericht San Gallo Verwaltungsgericht