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B 2016/59

St. Gallen · 2016-10-26 · Deutsch SG

Verfahren, Art. 39bis Abs. 2 und Art. 30ter Abs. 1 VRP. Der Anspruch auf einen Entscheid des Gerichts ist verwirkt, weil der Beschwerdeführer die entsprechende Erklärung zu spät abgegeben hat. Das Wiederherstellungsgesuch ist abzuweisen, weil der Beschwerdeführer ein nur leichtes Verschulden an seiner Säumnis nicht rechtsgenüglich belegt (Verwaltungsgericht, B 2016/59). Auf die gegen dieses Urteil erhobene Beschwerde trat das Bundesgericht am 7. Dezember 2016 nicht ein (Verfahren 2C_1106/2016). Entscheid vom 26. Oktober 2016

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St.Gallen Verwaltungsgericht 26.10.2016 B 2016/59 Saint-Gall Verwaltungsgericht 26.10.2016 B 2016/59 San Gallo Verwaltungsgericht 26.10.2016 B 2016/59

Verfahren, Art. 39bis Abs. 2 und Art. 30ter Abs. 1 VRP. Der Anspruch auf einen Entscheid des Gerichts ist verwirkt, weil der Beschwerdeführer die entsprechende Erklärung zu spät abgegeben hat. Das Wiederherstellungsgesuch ist abzuweisen, weil der Beschwerdeführer ein nur leichtes Verschulden an seiner Säumnis nicht rechtsgenüglich belegt (Verwaltungsgericht, B 2016/59). Auf die gegen dieses Urteil erhobene Beschwerde trat das Bundesgericht am 7. Dezember 2016 nicht ein (Verfahren 2C_1106/2016). Entscheid vom 26. Oktober 2016

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