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B 2016/209

St. Gallen · 2017-01-20 · Deutsch SG

Verfahrensrecht, Sprungbeschwerde, Art. 43ter VRP (sGS 951.1; alte Fassung).Nichteintreten auf die Beschwerde gegen einen Zwischenentscheid, mit welchem die Vorinstanz den Antrag des Rekurrenten um Überweisung der Streitsache an das Verwaltungsgericht (Sprungbeschwerde) abwies. Der Zwischenentscheid begründet keinen nicht wieder gutzumachenden Nachteil (Verwaltungsgericht, B 2016/209).Hinweis: Nach Art. 43ter VRP in der ab 1. Juni 2017 geltenden Fassung wird die Zustimmung der zu überspringenden Rechtsmittelinstanz nicht mehr vorausgesetzt.

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St.Gallen Verwaltungsgericht 20.01.2017 B 2016/209 Saint-Gall Verwaltungsgericht 20.01.2017 B 2016/209 San Gallo Verwaltungsgericht 20.01.2017 B 2016/209

Verfahrensrecht, Sprungbeschwerde, Art. 43ter VRP (sGS 951.1; alte Fassung).Nichteintreten auf die Beschwerde gegen einen Zwischenentscheid, mit welchem die Vorinstanz den Antrag des Rekurrenten um Überweisung der Streitsache an das Verwaltungsgericht (Sprungbeschwerde) abwies. Der Zwischenentscheid begründet keinen nicht wieder gutzumachenden Nachteil (Verwaltungsgericht, B 2016/209).Hinweis: Nach Art. 43ter VRP in der ab 1. Juni 2017 geltenden Fassung wird die Zustimmung der zu überspringenden Rechtsmittelinstanz nicht mehr vorausgesetzt.

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