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B 2016/206

St. Gallen · 2018-09-10 · Deutsch SG

Ausländerrecht, Art. 63 Abs. 1 lit. b AuG, Art. 80 Abs. 1 lit. b VZAE.Die vor der Kündigung seines Arbeitsplatzes entstandenen Schulden des Beschwerdeführers können nicht im Zusammenhang mit seiner psychischen Erkrankung stehen. Er war am 31. Oktober 2000 mit Betreibungen im Umfang von CHF 52‘600 und Verlustscheinen von CHF 19‘000 verzeichnet, obwohl er im Jahr 1994 Privatkonkurs gemacht hatte. In den wenigen Wochen seiner beruflichen Selbständigkeit im Jahr 2000 brauchte er sein gesamtes Pensionskassenguthaben auf. Im August 2014 war der Gesamtbetrag der Verlustscheine auf knapp CHF 197‘000 angestiegen (Verwaltungsgericht, B 2016/206). Die gegen dieses Urteil erhobene Beschwerde ans Bundesgericht wurde mit Urteil vom 10. September 2018 gutgeheissen (Verfahren 2C_27/2018).

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St.Gallen Verwaltungsgericht 05.12.2017 B 2016/206 Saint-Gall Verwaltungsgericht 05.12.2017 B 2016/206 San Gallo Verwaltungsgericht 05.12.2017 B 2016/206

Ausländerrecht, Art. 63 Abs. 1 lit. b AuG, Art. 80 Abs. 1 lit. b VZAE.Die vor der Kündigung seines Arbeitsplatzes entstandenen Schulden des Beschwerdeführers können nicht im Zusammenhang mit seiner psychischen Erkrankung stehen. Er war am 31. Oktober 2000 mit Betreibungen im Umfang von CHF 52‘600 und Verlustscheinen von CHF 19‘000 verzeichnet, obwohl er im Jahr 1994 Privatkonkurs gemacht hatte. In den wenigen Wochen seiner beruflichen Selbständigkeit im Jahr 2000 brauchte er sein gesamtes Pensionskassenguthaben auf. Im August 2014 war der Gesamtbetrag der Verlustscheine auf knapp CHF 197‘000 angestiegen (Verwaltungsgericht, B 2016/206). Die gegen dieses Urteil erhobene Beschwerde ans Bundesgericht wurde mit Urteil vom 10. September 2018 gutgeheissen (Verfahren 2C_27/2018).

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