Ausländerrecht, Widerruf der Niederlassungsbewilligung, Art. 63 Abs. 1 lit. a in Verbindung mit Art. 62 lit. b, Art. 96 AuG.Der Beschwerdeführer beging eine qualifizierte Widerhandlung gegen das Betäubungsmittelgesetz und liess sich nach Verbüssung einer Freiheitsstrafe von drei Jahren nicht davon abhalten, weiter zu delinquieren. Der Widerruf der Niederlassungsbewilligung erweist sich als rechtmässig (E. 3.2 f.), (Verwaltungsgericht, B 2016/196).Auf eine gegen dieses Urteil erhobene Beschwerde trat das Bundesgericht mit Urteil vom 7. Februar 2018 nicht ein (Verfahren 2C_1002/2017).
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St.Gallen Verwaltungsgericht 20.10.2017 B 2016/196 Saint-Gall Verwaltungsgericht 20.10.2017 B 2016/196 San Gallo Verwaltungsgericht 20.10.2017 B 2016/196
Ausländerrecht, Widerruf der Niederlassungsbewilligung, Art. 63 Abs. 1 lit. a in Verbindung mit Art. 62 lit. b, Art. 96 AuG.Der Beschwerdeführer beging eine qualifizierte Widerhandlung gegen das Betäubungsmittelgesetz und liess sich nach Verbüssung einer Freiheitsstrafe von drei Jahren nicht davon abhalten, weiter zu delinquieren. Der Widerruf der Niederlassungsbewilligung erweist sich als rechtmässig (E. 3.2 f.), (Verwaltungsgericht, B 2016/196).Auf eine gegen dieses Urteil erhobene Beschwerde trat das Bundesgericht mit Urteil vom 7. Februar 2018 nicht ein (Verfahren 2C_1002/2017).
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