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B 2016/190

St. Gallen · 2017-02-23 · Deutsch SG

Öffentliches Beschaffungswesen, Art. 30, Art. 31 Abs. 2 und Art. 32 VöBDas Vergaberecht verlangt keine öffentliche Offertöffnung und lässt die Behebung von Rechnungsfehlern bei der Multiplikation Menge x Einheitspreis zu. Die Begründung der Vorinstanz für die deutlich schlechtere Bewertung des Angebots der Beschwerdeführerin hinsichtlich der offerierten Unterhaltsleistungen gegenüber jenem der Beschwerdegegnerin lässt sich anhand der Vergabeakten nicht nachvollziehen. Die Verdoppelung der Unterhaltskosten gemäss Angebot der Beschwerdeführerin ohne Rücksprache ist vergaberechtlich nicht zulässig. Geht die Vorinstanz davon aus, es liege ein ungewöhnlich niedriges Angebot vor, hätte sie vor der Korrektur zusätzliche Unterlagen und Auskünfte verlangen müssen. Die Angelegenheit wird zur neuen Bewertung der Angebote der Beschwerdeführerin und der Beschwerdegegnerin an die Vorinstanz zurückgewiesen (Verwaltungsgericht, B 2016/190).

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St.Gallen Verwaltungsgericht 23.02.2017 B 2016/190 Saint-Gall Verwaltungsgericht 23.02.2017 B 2016/190 San Gallo Verwaltungsgericht 23.02.2017 B 2016/190

Öffentliches Beschaffungswesen, Art. 30, Art. 31 Abs. 2 und Art. 32 VöBDas Vergaberecht verlangt keine öffentliche Offertöffnung und lässt die Behebung von Rechnungsfehlern bei der Multiplikation Menge x Einheitspreis zu. Die Begründung der Vorinstanz für die deutlich schlechtere Bewertung des Angebots der Beschwerdeführerin hinsichtlich der offerierten Unterhaltsleistungen gegenüber jenem der Beschwerdegegnerin lässt sich anhand der Vergabeakten nicht nachvollziehen. Die Verdoppelung der Unterhaltskosten gemäss Angebot der Beschwerdeführerin ohne Rücksprache ist vergaberechtlich nicht zulässig. Geht die Vorinstanz davon aus, es liege ein ungewöhnlich niedriges Angebot vor, hätte sie vor der Korrektur zusätzliche Unterlagen und Auskünfte verlangen müssen. Die Angelegenheit wird zur neuen Bewertung der Angebote der Beschwerdeführerin und der Beschwerdegegnerin an die Vorinstanz zurückgewiesen (Verwaltungsgericht, B 2016/190).

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