Verfahrensrecht, Art. 81 Abs. 1 lit. c VRP.Erst im Rahmen des zürcherischen Strafverfahrens im Jahr 2014 fanden sich auf den beim Gesuchsgegner sichergestellten Datenträgern Aufnahmen von Schülerinnen des Verfahrensbeteiligten aus der Zeit, als der Gesuchsgegner dort unterrichtete. Diese Beweismittel bestanden folglich bereits im Zeitpunkt des Entscheids des Verwaltungsgerichts vom 29. August 2012, wurden jedoch erst nach Erlass des Entscheids entdeckt. Es liegt daher ein Wiederaufnahmegrund vor (Verwaltungsgericht, B 2016/183).
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St.Gallen Verwaltungsgericht 23.05.2018 B 2016/183 Saint-Gall Verwaltungsgericht 23.05.2018 B 2016/183 San Gallo Verwaltungsgericht 23.05.2018 B 2016/183
Verfahrensrecht, Art. 81 Abs. 1 lit. c VRP.Erst im Rahmen des zürcherischen Strafverfahrens im Jahr 2014 fanden sich auf den beim Gesuchsgegner sichergestellten Datenträgern Aufnahmen von Schülerinnen des Verfahrensbeteiligten aus der Zeit, als der Gesuchsgegner dort unterrichtete. Diese Beweismittel bestanden folglich bereits im Zeitpunkt des Entscheids des Verwaltungsgerichts vom 29. August 2012, wurden jedoch erst nach Erlass des Entscheids entdeckt. Es liegt daher ein Wiederaufnahmegrund vor (Verwaltungsgericht, B 2016/183).
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