Verfahren, Art. 39bis Abs. 2 und Art. 30ter Abs. 1 VRP.Der Anspruch auf einen Entscheid des Gerichts ist verwirkt, weil der Beschwerdeführer die entsprechende Erklärung zu spät abgegeben hat. Das Wiederherstellungsgesuch ist abzuweisen, weil der Beschwerdeführer ein nur leichtes Verschulden an seiner Säumnis nicht rechtsgenüglich belegt (Verwaltungsgericht, B 2016/182).Auf eine gegen dieses Urteil erhobene Beschwerde trat das Bundesgericht mit Urteil vom 16. Februar 2017 nicht ein (Verfahren 2C_181/2017).
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St.Gallen Verwaltungsgericht 20.01.2017 B 2016/182 Saint-Gall Verwaltungsgericht 20.01.2017 B 2016/182 San Gallo Verwaltungsgericht 20.01.2017 B 2016/182
Verfahren, Art. 39bis Abs. 2 und Art. 30ter Abs. 1 VRP.Der Anspruch auf einen Entscheid des Gerichts ist verwirkt, weil der Beschwerdeführer die entsprechende Erklärung zu spät abgegeben hat. Das Wiederherstellungsgesuch ist abzuweisen, weil der Beschwerdeführer ein nur leichtes Verschulden an seiner Säumnis nicht rechtsgenüglich belegt (Verwaltungsgericht, B 2016/182).Auf eine gegen dieses Urteil erhobene Beschwerde trat das Bundesgericht mit Urteil vom 16. Februar 2017 nicht ein (Verfahren 2C_181/2017).
St.Gallen Verwaltungsgericht Saint-Gall Verwaltungsgericht San Gallo Verwaltungsgericht