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B 2016/14

St. Gallen · 2017-08-24 · Deutsch SG

Erteilung einer Betriebsbewilligung für die Führung einer privaten Einrichtung der Gesundheitspflege. Art. 6 Abs. 2 VEG, sGS 325.11. Art. 51 Abs. 1 GesG (sGS 311.1).Die Verweigerung der Betriebsbewilligung mit den von der Vorinstanz angeführten Begründungen (gefährdete Versicherungsdeckung, fehlende gute Betriebsführung und Haltung der Beschwerdeführerin gegenüber der Vorinstanz bzw. ihre fehlende Vertrauenswürdigkeit) erwies sich als nicht gerechtfertigt. Gutheissung der Beschwerde und Rückweisung an die Vorinstanz (Verwaltungsgericht, B 2016/14).

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St.Gallen Verwaltungsgericht 24.08.2017 B 2016/14 Saint-Gall Verwaltungsgericht 24.08.2017 B 2016/14 San Gallo Verwaltungsgericht 24.08.2017 B 2016/14

Erteilung einer Betriebsbewilligung für die Führung einer privaten Einrichtung der Gesundheitspflege. Art. 6 Abs. 2 VEG, sGS 325.11. Art. 51 Abs. 1 GesG (sGS 311.1).Die Verweigerung der Betriebsbewilligung mit den von der Vorinstanz angeführten Begründungen (gefährdete Versicherungsdeckung, fehlende gute Betriebsführung und Haltung der Beschwerdeführerin gegenüber der Vorinstanz bzw. ihre fehlende Vertrauenswürdigkeit) erwies sich als nicht gerechtfertigt. Gutheissung der Beschwerde und Rückweisung an die Vorinstanz (Verwaltungsgericht, B 2016/14).

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