Abgaben für Energiebezug. Art. 4, 14 und 15 StromVG (SR 734.7). Art. 15b EnG (SR 730.0). Art. 29 StrG (sGS 732.1). Bestätigung des vorinstanzlichen Entscheids, wonach es an Anhaltspunkten für eine Verletzung des Kostendeckungs- und des Äquivalenzprinzips durch die Gebührenrechnung fehlt. Eine geänderte Rechtsprechung (Erfordernis der reglementarischen Grundlage betreffend Gebührenerhebung für die Benützung öffentlichen Grundes) gilt ab dem Zeitpunkt der Fällung des entsprechenden Entscheids und wirkt nicht auf bereits rechtskräftig verfügte Sachverhalte zurück (Verwaltungsgericht, B 2015/98). Entscheid vom 24. November 2016
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St.Gallen Verwaltungsgericht 24.11.2016 B 2015/98 Saint-Gall Verwaltungsgericht 24.11.2016 B 2015/98 San Gallo Verwaltungsgericht 24.11.2016 B 2015/98
Abgaben für Energiebezug. Art. 4, 14 und 15 StromVG (SR 734.7). Art. 15b EnG (SR 730.0). Art. 29 StrG (sGS 732.1). Bestätigung des vorinstanzlichen Entscheids, wonach es an Anhaltspunkten für eine Verletzung des Kostendeckungs- und des Äquivalenzprinzips durch die Gebührenrechnung fehlt. Eine geänderte Rechtsprechung (Erfordernis der reglementarischen Grundlage betreffend Gebührenerhebung für die Benützung öffentlichen Grundes) gilt ab dem Zeitpunkt der Fällung des entsprechenden Entscheids und wirkt nicht auf bereits rechtskräftig verfügte Sachverhalte zurück (Verwaltungsgericht, B 2015/98). Entscheid vom 24. November 2016
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