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B 2015/64

St. Gallen · 2016-10-26 · Deutsch SG

Strassenverkehrsrecht. Auflagen zum Führerausweis. Art. 14 Abs. 2 lit. c, 16d Abs. 1 lit. b und 17 Abs. 3 SVG (SR 741.01). Das Verwaltungsgericht bestätigte, dass die Vorinstanz im Rahmen des ihr zustehenden Ermessens zugunsten des Beschwerdeführers zu Recht eine Auflagenlockerung vorgenommen, im Übrigen jedoch die Verfügung des Beschwerdegegners vom 8. Oktober 2014 (Wiederererteilung des Führerausweises unter der Auflage einer vollständigen Alkoholabstinenz) bestätigt habe. Insbesondere die Vorbringen des Beschwerdeführers, dass die Fachtherapie völlig überflüssig und die Haaranalysen sehr kostspielig und „sehr einschränkend in Bezug auf Null-Alkohol“ seien, würden keine veränderte Beurteilung rechtfertigen (Verwaltungsgericht, B 2015/64). Entscheid vom 26. Oktober 2016

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St.Gallen Verwaltungsgericht 26.10.2016 B 2015/64 Saint-Gall Verwaltungsgericht 26.10.2016 B 2015/64 San Gallo Verwaltungsgericht 26.10.2016 B 2015/64

Strassenverkehrsrecht. Auflagen zum Führerausweis. Art. 14 Abs. 2 lit. c, 16d Abs. 1 lit. b und 17 Abs. 3 SVG (SR 741.01). Das Verwaltungsgericht bestätigte, dass die Vorinstanz im Rahmen des ihr zustehenden Ermessens zugunsten des Beschwerdeführers zu Recht eine Auflagenlockerung vorgenommen, im Übrigen jedoch die Verfügung des Beschwerdegegners vom 8. Oktober 2014 (Wiederererteilung des Führerausweises unter der Auflage einer vollständigen Alkoholabstinenz) bestätigt habe. Insbesondere die Vorbringen des Beschwerdeführers, dass die Fachtherapie völlig überflüssig und die Haaranalysen sehr kostspielig und „sehr einschränkend in Bezug auf Null-Alkohol“ seien, würden keine veränderte Beurteilung rechtfertigen (Verwaltungsgericht, B 2015/64). Entscheid vom 26. Oktober 2016

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