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B 2015/306

St. Gallen · 2017-04-26 · Deutsch SG

Anwaltsmonopol, Art. 10 Abs. 1 AnwG.Das Anwaltsmonopol, das sich auf das Beschwerdeverfahren vor Verwaltungsgericht beschränkt, ist mit dem Übereinkommen über die Rechte des Kindes vereinbar. Der Beschwerdeführer, der gewillt war, eine Vielzahl vor Personen vor Gericht zu vertreten, hat die Vertretungstätigkeit berufsmässig ausgeübt (Verwaltungsgericht, B 2015/306).

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St.Gallen Verwaltungsgericht 26.04.2017 B 2015/306 Saint-Gall Verwaltungsgericht 26.04.2017 B 2015/306 San Gallo Verwaltungsgericht 26.04.2017 B 2015/306

Anwaltsmonopol, Art. 10 Abs. 1 AnwG.Das Anwaltsmonopol, das sich auf das Beschwerdeverfahren vor Verwaltungsgericht beschränkt, ist mit dem Übereinkommen über die Rechte des Kindes vereinbar. Der Beschwerdeführer, der gewillt war, eine Vielzahl vor Personen vor Gericht zu vertreten, hat die Vertretungstätigkeit berufsmässig ausgeübt (Verwaltungsgericht, B 2015/306).

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