Ausländerrecht, Nichtverlängerung der Aufenthaltsbewilligung. Art. 44 und 62 lit. d AuG (SR 142.20). Art. 77 VZAE, SR 142.201.Die eheliche Gemeinschaft zwischen einem türkischen Staatsangehörigen und einer aus Mazedonien stammenden Frau dauerte weniger als drei Jahre. Aus dem Umstand, dass die Beschwerdeführerin in der Schweiz beruflich integriert ist und eine Erwerbstätigkeit ausübt, lässt sich rechtsprechungsgemäss kein Anspruch auf einen weiteren Verbleib in der Schweiz ableiten (Verwaltungsgericht, B 2015/298).Auf eine gegen dieses Urteil erhobene Beschwerde trat das Bundesgericht mit Urteil vom 19. Juli 2017 nicht ein (Verfahren 2C_638/2017).
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St.Gallen Verwaltungsgericht 30.05.2017 B 2015/298 Saint-Gall Verwaltungsgericht 30.05.2017 B 2015/298 San Gallo Verwaltungsgericht 30.05.2017 B 2015/298
Ausländerrecht, Nichtverlängerung der Aufenthaltsbewilligung. Art. 44 und 62 lit. d AuG (SR 142.20). Art. 77 VZAE, SR 142.201.Die eheliche Gemeinschaft zwischen einem türkischen Staatsangehörigen und einer aus Mazedonien stammenden Frau dauerte weniger als drei Jahre. Aus dem Umstand, dass die Beschwerdeführerin in der Schweiz beruflich integriert ist und eine Erwerbstätigkeit ausübt, lässt sich rechtsprechungsgemäss kein Anspruch auf einen weiteren Verbleib in der Schweiz ableiten (Verwaltungsgericht, B 2015/298).Auf eine gegen dieses Urteil erhobene Beschwerde trat das Bundesgericht mit Urteil vom 19. Juli 2017 nicht ein (Verfahren 2C_638/2017).
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